Polizei fand bei Syrer 10.000 Euro Falschgeld
Obskure Umstände
Mit einer abenteuerlichen Geschichte trat ein 44-jähriger Syrer am Landesgericht Eisenstadt auf: Er sei für den Geheimdienst tätig gewesen und habe geholfen, Schlepper und einen „IS“-Mann zu überführen.
Der 44-jährige Angeklagte sagte: "Ich habe das Gefühl, dass ich nicht schuldig bin."
© BVZ/KIrchmeir
Angeklagt wurde er, weil er am 8. August 2024 nach Ansicht der Behörden zu Unrecht behauptet hatte, er sei bei einer Tankstelle in Markt Allhau Opfer eines Raubüberfalls geworden. Im Zuge der Ermittlungen fand die Polizei damals im Auto des 44-jährigen Syrers 100 gefälschte 100-Euro-Banknoten.
Am Dienstag, 14. April 2026, musste sich der Syrer, der mit vier Kindern und Ehefrau in Wien lebt, in Eisenstadt wegen des Vorwurfs der Verleumdung, der falschen Beweisaussage und der Geldfälscherei verantworten.
„Ich habe das Gefühl, dass ich unschuldig bin“, sagte der Angeklagte. Ausschweifend schilderte er dann angebliche Bemühungen, Schlepper und Menschenhändler vor Gericht zu bringen. Die Richterin bestätigte, dass es in einem Fall zu einer Verurteilung wegen Menschenhandels gekommen war.
Der Angeklagte behauptete, eine „Bande“ wegen „Geldgeschäften“ verdächtigt zu haben. „Ging es um Geldfälschung?“, fragte die Richterin. Der Angeklagte blieb eine plausible Antwort schuldig. „Ging es um Geldwäsche?“, erkundigte sich die Richterin. „Ich kenne mich mit Geldwäsche nicht aus“, sagte der Angeklagte. „Mein Ziel war, dass ich von ihnen indirekt Informationen bekommen.“
„Mit eigenen Augen“ habe er bei einem Mann einen „Gelddrucker“ gesehen. Beim Treffen in Markt Allhau im August 2024 sei es um Geld und Autos gegangen. Er habe seinen Ford im Wert von 6.000 Euro gegen das Auto des Kontaktmannes tauschen wollen, das 15.000 Euro wert war. Das sei aber nur ein Vorwand gewesen, um an „Informationen“ zu gelangen, „damit sie verhaftet werden“.
Seit 2017 verfolge er „alle straffälligen Menschen“, weil seine Tochter bei einer Schleppung im Meer ertrunken sei, gab der Angeklagte vor Gericht an.
Vor dem Treffen in Markt Allhau habe er sich 5.000 Euro ausgeborgt. „Das hatte ich mit, damit sie sich wohlfühlen und beruhigen“, sagte der Angeklagte. „Sonst wären sie geflüchtet.“
Ein Mann habe ihm das Geld weggenommen und ihm mit einem Klappmesser in den Oberkörper gestochen. Dann seien die Personen weggefahren. Er sei zu einer Pizzeria gegangen und habe darum gebeten, die Polizei zu rufen.
Die Richterin hielt ihm vor, dass die Polizisten keine Stichverletzung erkannten. Die Stelle, auf die das angebliche Raubopfer zeigte, habe wie ein Gelsenstich ausgesehen. „Mein Hemd war voller Blut“, behauptete der Angeklagte.
„Wir wurden zu einem Raub nach Markt Allhau gerufen“, schilderte der ersteinschreitende Polizist den Einsatzgrund. Das angebliche Raubopfer habe „ständig telefoniert“, sein „Opferverhalten“ sei „a-typisch“ gewesen.
„Blutete er? War sein Hemd blutig?“, fragte die Richterin. „Nein. Lüge. Wenn er geblutet hätte, hätte ich ihm ein Pflaster draufgeben und einen Bericht schreiben müssen“, sagte der Polizist.
Der Syrer habe bei seiner Einvernahme bei der Polizei behauptet, er habe für den Geheimdienst gearbeitet, und verstrickte sich in Widersprüche. „Er kam vom Hundertsten ins Tausendste. Ich hatte den Eindruck, er ist ein Wichtigmacher“, sagte der Polizist.
Als das Auto des Syrers untersucht wurde, fand man hinter einer Blende das Falschgeld. Unklar blieb, wie dieses zum Angeklagten gelangt war.
Bei Kontrolle des Handys des Angeklagten stellte sich heraus, dass dieser weniger zum Thema Schleppungen, als vielmehr zu Geldfälschungen recherchiert hatte.
Der Prozess wurde vertagt. Die Richterin will den Mitarbeiter der Pizzeria als Zeugen vernehmen, der Verteidiger will das sichergestellte Falschgeld mit eigenen Augen sehen. Außerdem forderte er ein medizinisches Gutachten zur angeblichen Verletzung seines Mandanten.