Verfassungsreform wird – trotz Bundes-Einwand – bald beschlossen

Parteistrafe bei Anklage

Das Justizministerium und das Kanzleramt haben Bedenken zu einzelnen Punkten der Verfassungsreform und des Parteienförderungs-Gesetzes angemeldet. Das Land hält weiter daran fest, Strafen für angeklagte Mandatare einzuheben. Wie stehen die Chancen?

Schon in der nächsten Landtagssitzung Ende Juni wollen SPÖ, Grüne und ÖVP - wie angekündigt - die Beschlüsse fassen.

Schon in der nächsten Landtagssitzung Ende Juni wollen SPÖ, Grüne und ÖVP - wie angekündigt - die Beschlüsse fassen.

© Wolfgang Millendorfer

Nach dem Ringen um die Verfassungsreform, bei dem sich Rot-Grün am Ende mit der ÖVP fand, kommt jetzt Kritik von außen: In einer Stellungnahme zum Parteienförderungs-Gesetz empfiehlt das Justizministerium, eine Passage gänzlich zu streichen. Es geht um jenen Punkt, der sich mit „Sauberkeit in der Politik“ auseinandersetzt.

Wie berichtet, sieht die Novelle, die man mit der Verfassungsreform beschließen will, vor, dass Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete im Falle einer rechtskräftigen Anklage ihr Mandat bis zur gerichtlichen Klärung ruhend stellen sollen. Da man gewählten Abgeordneten ihr Mandat nicht absprechen kann, und da auch der Klub selbst keine Handhabe hat, müsste die Zurücklegung aus eigenen Stücken erfolgen. Passiert dies nicht, werden der Partei bis zu 50.000 Euro Förderung gestrichen.

Anlassfall gibt es keinen, würde es aber dazu kommen, so werde die betroffene Partei für etwas bestraft, das nicht in ihrem Einflussbereich liege. So heißt es in einer Stellungnahme zur Novelle. Im Begutachtungsverfahren hat das Justizministerium auch Bedenken im Hinblick auf die Unschuldsvermutung angemeldet. Ebenso wie das Bundeskanzleramt, das weitere Widersprüche ortet.

Die Stellungnahmen wurden geprüft, das Gesetz ist aber bereits in den Landtag eingelaufen, was bedeutet, dass es schon in der Juni-Sitzung beschlossen werden kann – inklusive der von Bundesseite bemängelten Strafdrohung für Parteien.

Man sei „zuversichtlich das ausräumen zu können“, gab sich SPÖ-Klubobmann Roland Fürst in einer Pressekonferenz mit dem grünen Klubchef Wolfgang Spitzmüller bereits im Vorfeld optimistisch, dass das Gesetz halten werde.

Auf Nachfrage der BVZ sieht man im SPÖ-Klub auch einen Widerspruch in den Stellungnahmen: Das Justizministerium meint, eine Partei könne einer Sanktion nichts entgegensetzen, das Bundeskanzleramt wiederum sieht es kritisch, dass die Partei „motiviert“ werden soll, einen angeklagten Mandatar von sich aus auszuschließen.

In diesem Fall würde man sich die Strafe nämlich ersparen. Das Mandat könnte aber ohne Partei ebenso weiter ausgeübt werden. Das wirft mögliche Fragen nach der Zielgenauigkeit auf ; eine Fortsetzung der juristischen Debatte ist nicht unwahrscheinlich.