Rostlöcher übersehen? Automechaniker vor Gericht

Pickerl ausgestellt

„Kindskopfgroße“ Rostlöcher wies ein VW-Bus im Vorjahr auf. Das brachte zwei KFZ-Mechaniker vor Gericht.

Die beiden Angeklagten beteuerten, an dem alten Auto keine schweren Schäden erkannt zu haben.

Die beiden Angeklagten beteuerten, an dem alten Auto keine schweren Schäden erkannt zu haben.

© BVZ/Kirchmeir

Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen Amtsmissbrauchs erhoben, weil die Namen der beiden Werkstattmitarbeiter auf einem Pickerl-Gutachten aus dem Jahr 2024 standen. Am 17. Mai 2024 war der VW T4, Baujahr 1997, 400.000 km, in der Werkstatt im Bezirk Mattersburg gestanden, in der die beiden Techniker arbeiten.

„Sie attestierten, dass das Fahrzeug in Ordnung ist“, hielt der Staatsanwalt den beiden Angeklagten am Mittwoch, 14. Jänner 2026 am Landesgericht Eisenstadt vor. Doch der nächste Besitzer des VW-Busses habe massive Durchrostungen an der Karosserie festgestellt und Anzeige erstattet.

„Entweder sie haben nicht richtig hingesehen oder sie haben weggesehen“, meinte der Staatsanwalt in Bezug auf die beiden Angeklagten.

Wegen Amtsmissbrauch wurden die Männer angeklagt, weil sie beim Ausstellen von Pickerl-Gutachten als beamtete Prüforgane tätig werden.

Anwalt: „Kitt wird steinhart“

„Wenn es so war, dass Kitt verwendet wurde, dann wird dieser steinhart“, sagte Florian Astl, Anwalt des 30-jährigen KFZ-Technikers, und klopfte auf ein verspachteltes Blechstück, das er für den Schöffensenat mitgenommen hatte.

Der Verteidiger des zweiten Angeklagten wies gleich zu Beginn darauf hin, dass sein Mandant bei der Überprüfung des Autos nur Hilfsdienste ausgeführt habe, „zum Beispiel bei der Überprüfung der Bremslichter und Blinker“, wie der Anwalt sagte.

„Prüfdorn darf ich nicht verwenden“

Sechs bis sieben Überprüfungen führe er täglich durch, sagte der 30-jährige Angeklagte. An den VW-Bus könne er sich nicht mehr erinnern. Den Unterboden kontrolliere er stets mit einem Prüfhammer. „Wenn es mit Kitt zugeschmiert ist, hört man es nicht“, sagte der Angeklagte. Einen Prüfdorn habe er nicht verwendet. „Das ist ein spitzer Gegenstand, mit dem fahre ich durch, das darf man nicht“, erklärte er.

„Der letzte Eigentümer zerlegte das Auto und sagte, er hat die Mängel ganz leicht entdeckt“, hielt die Richterin dem Mann vor und zeigte ihm Fotos von den „Riesenlöchern“ im Boden des VW-Busses.

„Das war mehr als ein Jahr, nachdem ich es begutachtet hatte“, wandte der 30-Jährige ein.

„Wieso macht man eine Überprüfung, wenn man Mängel nicht sieht?“

„Wie hätten Sie so einen Mangel bemerken können?“, fragte die Richterin. „Durch Zerlegen“, sagte der Angeklagte. Doch zerlegen dürfe er ein Auto bei einer Pickerl-Begutachtung nicht. „Wieso macht man eine KFZ-Überprüfung, wenn man dann solche Mängel gar nicht sieht?“, wunderte sich die Richterin.

„Ist das Auto durchgerutscht?“, fragte sie den 38-jährigen Angeklagten. „Ich kann es echt nicht beantworten“, sagte dieser. Er selbst sei nicht „unterm Auto“ gewesen.

Der VW-Bus gehörte, als er 2024 von den Angeklagten kontrolliert wurde, einem Friseur, bei dem sich der 38-jährige Mechaniker ein paar Mal die Haare hatte schneiden lassen. „Und Ihre Haarschnitte haben Sie bezahlt?“, vergewisserte sich die Richterin. „Ja“, bestätigte der 38-Jährige.

Staatsanwalt will den einen Freispruch bekämpfen

Der Schöffensenat sprach schließlich beide Angeklagten vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs frei. Der 38-jährige Mechaniker sei gar nicht als „Beamter“ tätig geworden, weil er im angeklagten Fall nur Prüfhelfer war. Dem 30-jährigen Angeklagten wiederum habe man nicht nachweisen können, dass dieser seine Befugnisse wissentlich missbraucht habe.

Außerdem habe man kein Motiv für ein Gefälligkeitsgutachten erkennen können. Profitiert habe der Angeklagte jedenfalls von dem Ausstellen des Pickerls nicht: Kassiert wurde der übliche Betrag, nämlich 70 Euro. Eine Reparatur von festgestellten Schäden hätte der Werkstatt jedenfalls mehr Geld gebracht.

Der Staatsanwalt akzeptierte den Freispruch für den 38-jährigen Mechaniker, kündigte aber eine Nichtigkeitsbeschwerde wegen des Urteils für den 30-Jährigen an. Dieses Urteil ist somit nicht rechtskräftig.