Pensionistin eigentlich rüstig? Betrugsprozess wegen Pflegegeld
Polizei fand Videos
Eine 72-jährige Pensionistin steht vor Gericht, weil sie zu Unrecht Pflegegeld bezogen haben soll. 6.000 Euro fordert die Pensionsversicherungsanstalt zurück.
Die Angeklagte hatte angegeben, in ihrer Mobilität stark eingeschränkt zu sein.
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Schwerer Betrug wird der Südburgenländerin vorgeworfen. Sie soll eine körperliche Beeinträchtigung vorgespielt und daraufhin von Jänner 2024 bis Juni 2025 zu Unrecht Pflegegeld der Pflegestufe 2 bezogen haben.
Am Freitag, 24. April 2026, musste sich die Frau vor Gericht verantworten. Sie bekannte sich zum Betrugsvorwurf nicht schuldig. Ins Landesgericht Eisenstadt war die Pensionistin im Rollstuhl gekommen.
Ein Polizist war auf sie aufmerksam geworden, weil er Videos sah, auf denen die Angeklagte rüstig und agil wirkte. Auf den Videos sehe man die Pensionistin beim Gartenumgraben, Wäsche aufhängen und Kübeltragen, teilte die Richterin mit. Ein weiteres Video zeige die Frau, wie sie selbst ihren Rollator im Auto verstaut.
Angeklagte verwies auf ihr Rückenleiden
Die Angeklagte verwies auf ihr Rückenleiden: „Das Nervenzentrum ist kaputt“, sagte sie.
Die Richterin befragte den Lebensgefährten der Angeklagten als Zeugen. Zunächst sollte dieser sein Geburtsdatum angeben. 1958 sei er geboren, gab der Mann bekannt. „1966!“, flüsterte die Angeklagte in Richtung ihres Verteidigers.
„Haben Sie einen Ausweis mit?“, fragte die Richterin und kontrollierte das Geburtsdatum. „Er hat sich jünger gemacht!“, bemerkte die Angeklagte.
2024 habe man sich über Facebook kennengelernt, berichtete der Zeuge. Die Richterin befragte ihn zum Gesundheitszustand seiner Freundin. „Es war verschieden“, meinte der Mann. Wenn die Pensionistin ihre Medikamente genommen habe, sei sie zu Tätigkeiten fähig gewesen, wie sie auf den Videos zu sehen waren, so der Zeuge.
„Würde sie heute noch den Garten umgraben können?“
„Würde sie heute auch noch den Garten umgraben können?“, fragte die Richterin. „Nein“, erwiderte der Lebensgefährte der Angeklagte.
„Brauchte sie 2024 und 2025 Hilfe beim Anziehen? Beim Kochen?“, fragte die Richterin. „Zum Teil“, sagte der Zeuge und teilte dann etwas Eigenartiges mit: „Sie hatte Angst vor der Polizei. Wenn ein Polizist sieht, dass sie mit dem Rollator herumtut, hat sie ein Problem.“
Der Verteidiger beantragte die Einholung eines medizinischen Gutachtens zum Gesundheitszustand der Angeklagten. Der Prozess wurde vertagt.