Dealer muss 5.740 Euro an den Staat zahlen
Bezirk Mattersburg
24-Jähriger versorgte nach Haft wieder Abnehmer mit Cannabis. Außerdem besorgte er sich trotz Waffenverbots ein „Rambomesser“ und eine Schreckschusspistole.
Der Dealer war großteils geständig. Er hat mehr als einen halben Kilo Cannabis verkauft.
© Foto: BVZ/Kirchmeir
Ende September 2021 war ein heute 24-jähriger Mann aus dem Bezirk Mattersburg nach einer Verurteilung wegen Drogendelikten vorzeitig aus der Haft entlassen worden.
Doch anstatt sich penibel an die gerichtlichen Auflagen zu halten und eine ambulante Drogenentzugstherapie zu besuchen, begann er wenig später wieder, sich seine eigene Cannabissucht mit dem Verkauf von Drogen zu finanzieren.
Im März 2023 wurde er wegen belastender Angaben eines Abnehmers neherlich verhaftet.
Abnehmer packte bei der Polizei aus
Ein 20-jähriger Eisenstädter hatte nämlich der Polizei erzählt, dass er von Ende 2021 bis August 2022 von dem Angeklagten Drogen gekauft und mit diesem zu einem Dealer im Bezirk Mattersburg gefahren war.
Bei der Polizei hatte der 20-Jährige von 280 Gramm Cannabis gesprochen, die er von dem Angeklagten bezogen habe.
Bei seiner Zeugenaussage vor Gericht ruderte der 20-Jährige zurück: „Heute sage ich 50 Gramm“, versuchte er, seine früheren Angaben zu reduzieren.
Jetzt droht ihm Verfahren wegen Verleumdung
„Ich eröffne ein Verfahren wegen Verleumdung gegen Sie“, drohte ihm die Staatsanwältin an. Und Richterin Birgit Falb erinnerte den 20-Jährigen daran, dass nur wegen seiner Aussage ein Festnahmeauftrag gegen den 24-Jährigen erteilt worden sei.
Der Angeklagte saß während der Zeugeneinvernahme auf der Anklagebank und lachte.
„Finden Sie das lustig, Herr Angeklagter?“, ermahnte ihn die Staatsanwältin.
Angeklager: „Finde es lustig...“
„Ich finde es schon lustig, dass es keinen Zusammenhang gibt zwischen dem, was er bei der Polizei sagte, und wie er sich hier äußert“, meinte der Angeklagte.
Bei einer Hausdurchsuchung waren bei ihm 28 Gramm Cannabisblüten, eine Machete, ein Springmesser und eine Schreckschusspistole gefunden worden - obwohl der 24-Jährige ein Waffenverbot hatte.
„Rambomesser“ für Gartenzwecke?
„Ja, ich hatte das zuhause“, gab der Angeklagte zu. „Das Rambomesser hatte ich für Gartenzwecke.“
Die Schreckschusspistole habe er sich im Dezember 2022 gekauft. „Die war eigentlich nur für den Zweck von Silvester. Danach ist sie daheim in einer Box gestanden“, sagte der 24-Jährige.
Dealer soll für 21 Monate hinter Gitter
Am 6. September wurde der dreifach einschlägig vorbestrafte 24-Jährige verurteilt. Er erhielt wegen des Verkaufs von 574 Gramm Cannabis an mehrere Abnehmer und des nicht erlaubten Waffenbesitzes eine Haftstrafe von 18 Monaten unbedingt, außerdem muss er drei weitere Monate Haft aus einem früheren Urteil verbüßen.
5.740 Euro muss der 24-Jährige an den Staat bezahlen. Das ist jener Betrag, den er durch den Cannabisverkauf erzielt hatte.
Die Richterin verwies darauf, dass der Angeklagte nach der letzten Verurteilung rasch rückfällig geworden war und dass er während offener Probezeit neuerlich Straftaten begangen hatte.
Erfolg einer Drogentherapie ist fraglich
Der Angeklagte nahm das Urteil an. Er würde gerne statt der Haft eine stationäre Drogenentzugstherapie absolvieren.
Die Staatsanwältin äußerte diesbezüglich Bedenken, zumal der Angeklagte bereits einmal die Chance einer ambulanten Therapie nicht genutzt, sondern stattdessen weiter Cannabis konsumiert hatte.
Ein Sachverständiger soll klären, wie die Chancen bei einem neuerlichen Therapieversuch stehen würden. Nur bei positivem Gutachten würde der Dealer diese Option erhalten.