Falschgeld-Besitzer wird psychiatrisch begutachtet
Raub vorgetäuscht?
10.000 Euro Falschgeld im Auto, ein angeblicher Bauchstich und Kontakte zum Staatsschutz: Das Szenario eines 44-jährigen Syrers ist so skurril, dass die Richterin jetzt einen Sachverständigen für Psychiatrie beizieht.
Der Angeklagte wollte das Gericht weiterhin davon überzeugen, dass er mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeite.
© BVZ/Kirchmeir
Er sei, behauptete der 44-jährige Angeklagte, am 8. August 2024 bei der Tankstelle in Markt Allhau Opfer eines Raubüberfalls geworden. Die Polizei fand an diesem Tag bei ihm im Auto 100 gefälschte 100-Euro-Scheine.
Wegen dieses Falschgeld-Besitzes und der möglicherweise falschen Behauptung, er sei Opfer eines Raubüberfalls geworden, wurde der 44-Jährige, ein Syrer mit Wohnsitz in Wien, am Landesgericht Eisenstadt angeklagt. Der Prozess hatte im April 2026 begonnen:
Fortgesetzt wurde das Verfahren am 15. Juli 2026. Die Richterin hatte das sichergestellte Falschgeld beigeschafft, sodass der Verteidiger die Blüten in Augenschein nehmen konnte. Die Nationalbank hatte bestätigt, dass es sich bei den 100-Euro-Scheinen um Fälschungen handelte.
„Hatten Sie vor, dieses Geld in den täglichen Zahlungsverkehr einfließen zu lassen?“, fragte der Verteidiger den Angeklagten. „Nein, überhaupt nicht“, antwortete dieser. „Ich nahm Kontakt mit einem Herrn vom Staatsschutz auf und wollte diese Scheine zur Verfügung stellen.“
Ein Mitarbeiter eines Lokals bei der Tankstelle in Markt Allhau wurde als Zeuge befragt. Er hatte am 8. August 2024 mehrfach Kontakt mit dem Angeklagten gehabt. „Er bestellte zwei Kaffee und ging dann weg. Nach fünf oder zehn Minuten kam er zurück, er hielt sich den Bauch und sagte: Bitte ruft die Polizei.“
Außerdem habe der Syrer behauptet, „ein Kollege“ habe ihm 5.000 bis 10.000 Euro weggenommen und ihm mit einem Messer in den Bauch gestochen.
Dass das Hemd des Mannes „voller Blut“ war, wie der Angeklagte im April vor Gericht angegeben hatte, habe er nicht gesehen, so der Zeuge. Auch nicht, dass es diesem so schlecht ging, dass er fast ohnmächtig genommen wäre.
Die Polizei sei nach 20 bis 30 Minuten gekommen und habe den Syrer mitgenommen.
„Ich habe im Rahmen des Gesetzes gehandelt“, beteuerte der Angeklagte. Eines der bei ihm sichergestellten Handys habe er „vom Staatsschutz bekommen“.
„Das wurde genau geprüft“, sagte die Richterin. „Die Polizei sagt, es gibt überhaupt keine Verbindung zum Staatsschutz.
„Doch!“, erwiderte der Angeklagte. „Über den Dolmetsch“, sagte er und nannte dessen Namen. „Es wurde mir gesagt, ich soll alles aufnehmen, was ich sehe.“ Das habe er getan und dem Dolmetsch „alles geschickt“. „Er hat es weitergeleitet, weil ich der deutschen Sprache nicht mächtig bin“, behauptete der Syrer.
Der Verteidiger beantragte die Beziehung eines medizinischen Sachverständigen, um zu klären, ob dem Angeklagten tatsächlich eine Stichverletzung zugefügt wurde. Und er beantragte weiters ein Sachverständigengutachten eines Psychiaters, „zum Beweis dafür, dass mein Mandant vermindert oder vollständig zurechnungsunfähig war“.
Die Richterin stimmte zumindest hinsichtlich des psychiatrischen Gutachtens zu: „Das wird uns nicht erspart bleiben. Es war schon einigermaßen skurril, was der Angeklagte sagte.“ Der Prozess wurde neuerlich vertagt.