Dieses kleine Tierchen bereitet den Winzern Sorgen
Rebzikade
In der Steiermark ist die Rebzikade bereits angekommen und sorgt für erhebliche Schäden im Weinbau. Nun wächst auch im Burgenland die Sorge, das amerikanische Tier könnte bald auch bei uns vermehrt Rebkrankheiten in den Weingarten bringen. Weinbaupräsident Andreas Liegenfeld fordert zur Eindämmung eine Änderung des Weinbaugesetzes.
Die Rebzikade und die mit ihr verbundene "Goldgelbe Vergilbung" bereitet dem Weinbau Sorgenfalten.
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„Flavescence dorée“ klingt zwar elegant, im Weingarten will man die „Goldgelbe Vergilbung der Rebe“ aber definitiv nicht haben. Im Gegenteil: die mit der amerikanischen Rebzikade verbundene Rebkrankheit ist in der EU eine „meldepflichtige Unionsquarantänekrankheit“.
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Die Rebzikade, die im Folge der Klimaerwärmung in der Ost- und Südsteiermark bereits erhebliche Schäden angerichtet hat, habe der Definition nach also „das Potenzial zur Ansiedlung und Ausbreitung in der EU und es ist zu erwarten, dass sie zu unannehmbaren wirtschaftlichen Schäden führen.“ Auch im Südburgenland wurden bereits Rebzikaden-Befälle gemeldet.
Daher ist man auch im Burgenland gewarnt: „Die Rebzikade frisst sich in Weingärten in die Blätter und überträgt die goldgelbe Vergilbungskrankheit. Die befällt dann den Rebstock, wodurch die Wasserleitungssysteme im Stock verwachsen. Dadurch stirbt der Rebstock ab“, erklärt Weinbaupräsident Andreas Liegenfeld.
30.000 Stöcke in der Steiermark gerodet
In den steirischen Weinbaugebieten hat die Rebzikade bereits zur Rodung von 30.000 Stöcken geführt, „da sehen sich manche Winzer in der Existenz bedroht“, so Liegenfeld. Gefährlich sind nur die erwachsenen Tiere, die ab circa Mitte Juli bis Ende September auftreten. Da die Zikaden in diesem Stadion flugfähig sind kann sich die Krankheit rasch ausbreiten. Aber: „Man kann das Problem eindämmen, man muss es nur wollen.
Das Monitoring im Burgenland sei dabei „perfekt“, betont Liegenfeld. Aber: „Besonders in nicht ordnungsgemäß gerodeten Weingärten fühlt sich die Zikade wohl - und davon gibt es im Burgenland einige.“ Etwa, wenn sich Eigentümer oder Pächter nicht ausreichen um den Weingarten kümmern.
Strengere Kontrollen durch BH gefordert
„In Absprache mit der Politik“ soll das burgenländische Weinbaugesetz nun so geändert werden, „dass diese Rodungsvorschriften ordnungsgemäß eingehalten werden müssen“, auch wenn ein Weingarten aufgelassen wird. Dazu brauche es auch strenge Kontrollen der Bezirkshauptmannschaft als zuständige Behörde, betont Liegenfeld. Bei Zuwiderhalten müssten die notwendigen Arbeiten behördlich erledigt werden. Geht es nach dem Weinbaupräsidenten, soll der Eigentümer dann dafür bezahlen.

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„Da darf man nicht wegschauen, das fordern die Weinbauern“, mahnt der Donnerskirchener Weinbaupolitiker: „Auch die Ausbringung von Insektizid muss man in Betracht ziehen“, auch biologische Mittel gebe es dafür bereits.
Für Herbst erwartet Liegenfeld eine entsprechende Gesetzesänderung, „wir als Wein Burgenland und Weinbauverband sind da massiv dahinter“, erklärt Liegenfeld im eingespielten Doppel mit Wein Burgenland-Obmann Herbert Oschep.

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- Pflanzenschutzmittel ab dem dritten Larvenstadium einsetzen.
- Zweite Behandlung kann nötig sein, da die Larven über mehrere Wochen hinweg schlüpfen.
- Maßnahmen nach Monitoring und Empfehlungen der Landwirtschaftskammer umsetzen.
- Aktuelle Infos: Rebschutzdienstund insect-watch.
- Im Herbst Reben auf Vergilbungssymptome kontrollieren.
- Bei Verdacht Pflanzen untersuchen lassen.
- Infizierte Reben rasch entfernen.
Quelle: AGES