S31-Brücke bemalt: Fußball-Fan vor Gericht
Sachbeschädigung
Ein 45-jähriger Rapid-Anhänger wurde verurteilt, weil er an einer Brücke der S31 bei Mattersburg Übermalungen anbrachte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der 45-jährige Angeklagte gab zu, vorhandene Graffities übersprüht zu haben.
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Am 16. Dezember 2025 war der Familienvater aus dem Bezirk Bruck an der Leitha erwischt worden, wie er Bauteile einer Schnellstraßenbrücke bei Mattersburg mit Farbe besprühte. Die Polizei fand in seinem Auto zwei Farbspraydosen in Silber und Grün. Die Asfinag machte einen Sachschaden in der Höhe von mehreren Tausend Euro geltend.
Am Dienstag, 25. August 2026, musste sich der 45-jährige Fußballfan am Landesgericht Eisenstadt verantworten. Er gab zwar zu, im Dezember 2025 die Brücke mit Farbe besprüht zu haben, jedoch habe er sich dabei nicht strafbar gemacht, weil er lediglich vorhandene Bemalungen übermalt habe.
Fußball-Fans wechseln sich beim Sprayen ab
„Es gibt Örtlichkeiten, wo von einer Mannschaft gesprüht wird, dann kommen wieder Fans der anderen Mannschaft, die das übersprühen“, informierte die Verteidigerin. „Übersprühen ist keine Sachbeschädigung, eine bereits beschädigte Sache kann man nicht mehr beschädigen“, lautete ihre Rechtsmeinung.

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Ihr Mandant sei Anhänger des SK Rapid, habe aber „nichts zu Rapid gesprüht, sondern beleidigende Graffities übersprüht, die sexistisch und antisemitisch waren“, so die Verteidigerin. Verwendet habe er nur die silberne Farbe, die grüne Spraydose sei nicht benützt worden.
„Allein zu sagen, es war ein Verschönerungsversuch, wird nicht gehen“, erklärte die Richterin und bot dem Angeklagten bei Verantwortungsübernahme eine Diversion an. Dieses Angebot schlug der 45-Jährige jedoch aus.
Rapid-Fan übermalte Sprüche
„Ich schaute hin, ob ein Blödsinn dort steht“, sagte der Angeklagte. Mit einigen Spritzern habe er vorhandene Bemalungen übersprüht. Dabei sei er beobachtet worden. Unter seinen silbernen Übermalungen sei lila Farbe sichtbar gewesen.
Ein Polizist berichtete: „Die Brücke wird alle paar Wochen umgesprüht.“ Das bestätigte auch ein Zeuge von der Asfinag: „Alle Wochen ist es anders.“ Mal Grün - die Farbe von Rapid, mal Violett - die Farbe der Austria. Seit eineinhalb Jahren sollen die Schmierereien stark zugenommen haben. „Fast auf jedes Objekt wird etwas draufgesprüht“, berichtete der Asfinag-Mitarbeiter.
Asfinag-Zeuge: „Wir hatten schon Hakenkreuze“
„Wir hatten auch schon Hakenkreuze und andere Zeichen“, setzte er fort. „Wenn wir so etwas sehen, wird drübergemalt.“ Eine Firma werde dann beauftragt, die Schmierereien mit einer Spezialfarbe zu übermalen.
Die Richterin sprach den Angeklagten der Sachbeschädigung schuldig. Er wurde zu 1.650 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Asfinag wurde mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Übermalungen seien flächenmäßig größer gewesen als die darunterliegenden Motive, so die Richterin. Dadurch habe sich ein höherer Reinigungsaufwand ergeben.
Hehre Motive oder Sachbeschädigung?
„Sie glauben, aus hehren Motiven gehandelt zu haben, objektiv ist es aber eine Sachbeschädigung“, erklärte die Richterin. „Sie fanden sich damit ab, dass eine Sache verunstaltet wird.“
Die Verteidigerin, die zuvor einen Freispruch beantragt hatte, kündigte sofort Berufung wegen Schuld und Strafe und eine Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.