Rosengarten-Prozess: Noch immer kein Urteil

Sachverständiger krank

Der Prozess gegen die frühere Betreiberin der Seniorenresidenz Rosengarten in Bad Sauerbrunn ging am 10. September in die nächste Runde. Ein Urteil gab es auch diesmal nicht.

Die Angeklagte blieb auch am dritten Prozesstag dabei: Sie bekannte sich "nicht schuldig".

Die Angeklagte blieb auch am dritten Prozesstag dabei: Sie bekannte sich "nicht schuldig".

© BVZ/KIrchmeir

Nach Prozessterminen im Februar und im Mai 2026 wurde im „Rosengarten“-Prozess am 10. September eigentlich das Urteil erwartet. Die vorsitzende Richterin musste den Anwesenden jedoch mitteilen, dass sich der Sachverständige aus gesundheitlichen Gründen für den Termin entschuldigen musste.

So blieb es an diesem Vormittag bei einer Zeugeneinvernahme. Befragt wurde ein Jurist, der früher für die Seniorenresidenz gearbeitet hatte.

Der ehemaligen Leiterin der Seniorenresidenz wird vorgeworfen, sie habe die Buchhaltung nicht ordentlich geführt und trage durch „grob fahrlässiges Handeln“ Mitverantwortung für die im Oktober 2023 eingetretene Zahlungsunfähigkeit des Pflegeheims. Sie habe 2,1 Millionen Euro aus dem Unternehmen entnommen.

Der befragte Jurist verwies darauf, dass er mit dem Steuerberater der Seniorenresidenz in „regem Kontakt“ gestanden sei. Laut einem APA-Bericht erklärte der Zeuge, dass die Höhe der Gewinnausschüttung vor der Insolvenz von der Steuerberatung festgelegt worden sei.

Die prekäre wirtschaftliche Lage der Betreibergesellschaft sei ihm bekannt gewesen, sagte der Jurist. Das Pflegeheim sei davon abhängig gewesen, dass das Land die Zahlungen aus der Tagsatzvereinbarung zeitgerecht leiste, heißt es im APA-Bericht.

Mit der Einführung des neuen Pflegemodells habe sich aber nicht nur das Gesetz, sondern auch die Abrechnungssystematik geändert. Das habe zu Unsicherheiten geführt: „In welcher Höhe wird tatsächlich bezahlt und vor allem wie lang dauert es“, meinte der Jurist. Der Insolvenzantrag sei seines Wissens nach erfolgt, weil Zahlungen des Landes nicht rechtzeitig eingetroffen seien.

Der Prozess wurde neuerlich vertagt. Erst frühestens Ende November 2026 wird der Sachverständige sein Gutachten vortragen.