Einbrecher stahl Schmuck um 116.000 Euro: Zwei Jahre Haft

Bezirk Oberwart

Erst acht Monate nach einem Schmuckdiebstahl in einem Wohnhaus im Bezirk Oberwart konnte der Täter gefasst werden. Jetzt wurde der 35-jährige Rumäne verurteilt.

Der 35-jährige rumänische Staatsbürger bekannte sich schluchzend schuldig.

Der 35-jährige rumänische Staatsbürger bekannte sich schluchzend schuldig.

© BVZ/Kirchmeir

Schmuck im Wert von mehr als 116.000 Euro hatte der Einbrecher am 20. Februar 2024 aus einem Tresor gestohlen. Am Freitag, 14. Februar 2025, musste er sich wegen dieser Straftat am Landesgericht Eisenstadt verantworten.

Der Vater dreier Kinder gab an, er habe zuletzt als Schwarzarbeiter Geld verdient. Allein in seiner Heimat sind 16 Verurteilungen auf seinen Namen vermerkt, in Belgien wurden weitere fünf Vorstrafen erfasst. Die Richterin verwies auf insgesamt zwölf einschlägige Vorstrafen.

Schlüssel zu Tresor gefunden und Schmuck gestohlen

Der Einbrecher hatte sich am 20. Februar 2024 Zugang zu einem Wohnhaus im Bezirk Oberwart verschafft. Er durchsuchte die Räumlichkeiten, fand in einer Schublade einen Schlüssel, mit dem er eine weitere Kommode öffnete, in der sich ein Tresorschlüssel befand.

Der Täter sperrte den Tresor auf und entnahm Schmuck im Wert von 116.000 Euro.

Die Bewohner waren zu diesem Zeitpunkt nicht zuhause. „Ich bin am Nachmittag zum Flughafen gefahren, um meine Eltern zu holen“, berichtete der Sohn der Hausbesitzer. Erst am Abend sei man wieder nach Hause gekommen und gleich schlafen gegangen.

Erst einen Tag später wurde der Diebstahl entdeckt

„Am nächsten Tag wollte meine Mutter die Reisepässe zurück in den Safe geben“, berichtete der Sohn vor Gericht weiter. „Sie bekam den Safe nicht auf und fand auch den Schlüssel nicht“, schilderte er den weiteren Verlauf. Man habe den Schlüssel überall gesucht, schließlich einen Schlüsseldienst gerufen, der den Tresor aber auch nicht öffnen konnte.

„Wir öffneten den Safe dann im Freien mit Gewalt und kamen drauf, dass die Schatullen leer waren und Schmuck fehlte“, so der Sohn.

Die Polizei untersuchte den Tatort und stellte ein Kuvert sicher, auf dem eine Fingerabdruckspur hinterlassen worden war. Diese wurde ausgewertet und führte schließlich zu dem 35-jährigen Rumänen, der am 9. Oktober 2024 um 2 Uhr morgens in seiner Heimat verhaftet wurde.

Bei der Polizei und vor der Haft- und Rechtsschutzrichterin hatte der Verdächtige keine Angaben machen wollen, vor Gericht bekannte er sich dann aber vollinhaltlich schuldig.

Angeklagter: „Ich wollte nur auf die Toilette gehen“

„Eigentlich wollte ich nur auf die Toilette gehen“, behauptete er. Seine Mutter sei schwer krank, sie habe Geld für Operationen gebraucht, so der Angeklagte. Er gab zu, den Schmuck „genommen“ zu haben. „Ich weiß nicht, was in meinem Kopf war“, blieb er zum genauen Ablauf vage.

„Es ist ja nicht das erste Mal, dass Sie etwas gestohlen haben“, bemerkte die Richterin. „Es war nur für meine Mutter. Sie hat Krebs“, schluchzte der Angeklagte.

49 hochpreisige Schmuckgegenstände nahm er mit. „Da waren Dinge dabei, die meine Mutter vor 30 Jahren zur Verlobung bekam“, sagte der Sohn der Hausbesitzer.

„Das ist sehr bitter“, meinte die Richterin.

Täter verkaufte Schmuck an einen „Türken“

Der Einbrecher gab an, er habe den Schmuck in Slowenien an einen „Türken“ verkauft. „Ich hoffe, dass die Gegenstände irgendwann auftauchen“, wollte der Sohn der Hausbesitzer die Hoffnung nicht aufgeben.

Alles hatte der Einbrecher übrigens nicht mitgenommen: Eine Rolex-Uhr und Perlenketten blieben zurück. „Ich weiß es nicht genau. Ich war verzweifelt“, sagte der Angeklagte auf die Frage, warum er diese Gegenstände zurückgelassen habe.

Laut Anklage war der Täter durch eine unversperrte Tür ins Haus gelangt. Die Tür stehe „normaler Weise“ nicht offen, meinte der Sohn der Hausbesitzer. An der Tür befinde sich außen ein Knauf und sie sei nur durch einen Schlüssel zu öffnen.

Versicherung zahlt nicht, wenn Türe offenstand

Die Frage, ob sich der Einbrecher gewaltsam Zutritt verschaffte, ist aus Versicherungsgründen wichtig: Stand die Tür offen, so übernimmt die Haushaltsversicherung keine Kosten.

Der Angeklagte wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt. An die bestohlene Familie muss er 116.253 Euro bezahlen. „Ich bin mit dem Urteil einverstanden und entschuldige mich bei allen Beteiligten. Ich werde das zurückzahlen“, sagte der Rumäne und nahm das Urteil an.

„Machen Sie das nicht mehr, dass Sie in ein Wohnhaus einbrechen, dafür habe ich kein Verständnis“, gab die Richterin dem Angeklagten eine strenge Ermahnung mit.

Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.