A-Nobis Sektkellerei: Gläubiger fordern 7,9 Millionen Euro

Zurndorf

Die A-NOBIS Sektkellerei Norbert Szigeti GmbH befindet sich (wie im Dezember berichtet) im Sanierungsverfahren. In einer aktuellen Mitteilung informierte Creditreform, als staatlich bevorrechteter Gläubigerschutzverband, am Montag über die Ergebnisse der Berichts- und Prüfungstagsatzung.

A-Nobis Sektkellerei: Gläubiger fordern 7,9 Millionen Euro

© zVg A-Nobis

Laut Auskunft des Insolvenzverwalters liegt die Fortführung des Unternehmens im Interesse der Gläubiger. Geplant ist eine Redimensionierung der Produktionsanlagen, die eine signifikante Reduktion der Fixkosten zur Folge haben soll. Von der Insolvenz sind 12 Dienstnehmer betroffen.

47 Gläubiger haben Forderungen angemeldet

Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben 47 Gläubiger Forderungen in Höhe von rund 7,9 Millionen Euro zur Anmeldung gebracht. Davon wurden rund 6,4 Millionen Euro vom Insolvenzverwalter anerkannt, während Forderungen in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro bestritten werden. Die endgültige Höhe der Forderungen hängt jedoch von der noch laufenden Abwicklung der Ab- und Aussonderungsrechte ab.

Expansion und Pandemie als Insolvenzursachen

Die Ursachen der Insolvenz werden derzeit analysiert. Laut dem Insolvenzverwalter liegt die Hauptursache in der Eröffnung einer neuen Produktionsstätte im Jahr 2020, verbunden mit einer Expansion des Geschäftsfeldes. Durch die Restriktionen der COVID-19-Pandemie konnte die neue Produktionsstätte jedoch nur eingeschränkt ausgelastet werden. Eine abschließende Analyse der Insolvenzursachen wird in Kürze vorliegen und kurz vor der Sanierungsplantagsatzung präsentiert.

Entscheidung über Sanierungsplan

Die Schuldnerin hat im Rahmen des Sanierungsplans die gesetzlich geforderte Mindestquote von 20 Prozent angeboten, zahlbar innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Plans. Ob dieser Plan einer Anpassung bedarf, wird von der abschließenden Stellungnahme des Insolvenzverwalters abhängen. Diese basiert auf einer Angemessenheits- und Erfüllbarkeitsprüfung sowie der Bewertung des schuldnerischen Vermögens.

Die Sanierungsplantagsatzung ist für den 10. März anberaumt. Bis dahin wird die endgültige Entscheidung über den Sanierungsplan erwartet.