Kastell Sulz: Rückabwicklung des Verkaufs in Sicht
Schritt voran bei Gericht
Am Donnerstag, 11. Juni 2026, lag beim Zivilprozess um das Kastell Sulz plötzlich ein „guter Vibe“ in der Luft.
Im Rechtsstreit um das historische Gebäude in Sulz sieht es nach einem weiteren Treffen vor Gericht nach einer Lösung aus.
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Wie berichtet, hatte der Kastellverein Sulz den neuen Besitzer des Gebäudes, Sigurd Hochfellner, auf Rückabwicklung des Verkaufs geklagt. Man fühlte sich in die Irre geführt, weil Hochfellner nicht, wie vereinbart, ein Kaffeehaus in dem historischen Gebäude einrichtete und dieses auch nicht der Öffentlichkeit zugänglich machte.
Eigentlich hätte Sigurd Hochfellner bereits Ende Mai von der Zivilrichterin einvernommen werden sollen, dazu war es aber aus gesundheitlichen Gründen nicht gekommen - Hochfellner hatte kurzfristig abgesagt.
Beim nächsten Prozesstermin, am 11. Juni, saß er im Gerichtssaal in Eisenstadt neben seinem Anwalt. Zur Einvernahme des Schlossbesitzers kam es aber neuerlich nicht, weil beide Seiten die plötzlich eingetretene günstige Atmosphäre nicht stören wollten.
„Das Vereinbarte war nicht erreichbar“
Bevor aber dieser Stimmungswechsel spürbar wurde, legten noch einmal beide Seiten ihre Positionen auf den Tisch. „Wenn man davon ausgeht, dass aus objektiver Sicht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das Vereinbarte nicht erreichbar war, dann mangelt es an einer Irreführung“, argumentierte Andreas Ladstätter, Anwalt des Schlossbesitzers Sigurd Hochfellner.
Dieser sei, so konterte Dieter Heine, Anwalt des Sulzer Kastellvereins, „als ausgewiesener Experte für Schlosssanierungen“ aufgetreten. Der Kastellverein hingegen sei als „Laie“ zu bezeichnen, für den es nicht objektiv sichtbar gewesen sei, „dass die Versprechungen und Zusagen“ des Käufers unhaltbar sein würden.
Hochfellner sei das aber von Anfang an klar gewesen, so Heine. „Daraus ergibt sich das listige Verhalten“, führte er aus.
Kaffeehaus blieb Utopie
Der Konflikt entzündete sich vor allem am Thema „Kaffeehaus“. Ein solches hätte der Schlossbesitzer vertragsgemäß einrichten müssen. Da dies bislang nicht geschah, ist er Pönalezahlungen verpflichtet.
In der „angegebenen Location“ könne ein Gastwirtschaftsbetrieb wirtschaftlich und technisch nicht geführt werden, brachte nun Anwalt Ladstätter vor und führte als Beweis ein Gasthaus in ein Kilometer Entfernung an, das 2020 geschlossen wurde. Auch die Betreiberin eines Restaurants in Güssing habe nach einer Besichtigung keine wirtschaftliche Perspektive für einen Kaffeehausbetrieb im Kastell gesehen und kein Interesse daran gezeigt, so Ladstätter.
Für die Wirtschaftlichkeit habe der Kastellbesitzer als Eigentümer oder Verpächter zu sorgen, erwiderte Anwalt Heine.
Investitionen von 379.000 Euro vorgelegt
Auf vier Seiten legte Anwalt Ladstätter eine Liste aller bislang getätigten Investionen vor. Diese wurden mit einem Wert von insgesamt 379.000 Euro beziffert. So sei zum Beispiel das Dach an der Westseite des Gebäudes um 17.000 Euro repariert worden, im Erdgeschoß und im ersten Stock seien 51 Fenster im Wert von mehr als 60.000 Euro eingebaut worden.
Und dann fiel jener Satz, der plötzlich für den erwähnten positiven „Vibe“, wie es Anwalt Heine nannte, sorgte. „Die beklagte Partei wäre gegen Ersatz der Aufwendungen zur Rückabwicklung bereit“, sagte Anwalt Ladstätter. „Wir auch“, war von der Gegenseite zu hören.
„Fühle mich an früheren Tag zurückversetzt“
„Ich fühle mich an einen früheren Verhandlungstag zurückversetzt“, kommentierte dies die Richterin trocken. „So etwas wurde von mir auch schon vorgeschlagen.“
Man kam überein, dass auf die geplante Einvernahme des stellvertretenden Obmanns des Kastellvereins und des Kastellbesitzers Sigurd Hochfellner verzichtet werden könnte.
In weiterer Folge ging es um die Formulierung eines „bedingten Vergleichs“ und die Frage, wie man zu einer für beide Seiten akzeptablen Bewertung der Investitionen Hochfellners in das alte Gebäude kommen könnte.
„Der Kastellverein kriegt das Kastell zurück“
Die beiden Parteien einigten sich grundsätzlich darauf, dass eine Rückabwicklung des Kastellverkaufs Ziel des Vergleichs sein sollte. Das zu klären, war Anwalt Dieter Heine wichtig: „Dass wir sagen können, der Kastellverein kriegt jedenfalls das Kastell zurück.“
Im Gegenzug werde der Kastellverein zahlen, „was gerechtfertigt ist“. Wie hoch dieser Betrag ist, soll von einem Sachverständigen festgestellt werden. Die Parteien haben jetzt zwei Wochen lang Zeit, um zu überlegen, ob sie mit dem Vereinbarten einverstanden sind.
Bleibt es bei der Vereinbarung und stimmen beide Parteien dem vom Sachverständigen zu berechnenden Wert der Investitionen zu, so ist auch gar kein Gerichtstermin mehr erforderlich. Bis es soweit ist, werden allerdings noch einige Monate vergehen.