Prüfbericht: Land verweist auf Vermögenszuwächse
Schuldensituation
Einer Pro-Kopf-Verschuldung von 5.500 Euro stünden Vermögenswerte von 20.000 Euro pro Einwohner gegenüber, informiert das Land Burgenland am 29. Oktober 2025 anlässlich der Präsentation des jüngsten Landesrechnungshof-Berichts zu den Landesschulden.
Aus dem Landhaus kamen seitens des Landes Burgenland kritische Anmerkungen zum Prüfbericht des Landesrechnungshofes.
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Der Burgenländische Landesrechnungshof hatte die Finanzschulden des Landes zum 31. Dezember 2024 geprüft und dafür einen „Konzern Burgenland“ definiert, der aus dem Land Burgenland, den unmittelbaren Landesunternehmen mit ihren Beteiligungen sowie der Landesholding mit ihren Konzernunternehmen besteht.
„Diese Anwendung des Konzernbegriffs auf eine Körperschaft öffentlichen Rechts, gemeinwohl- und marktorientierte Unternehmen weicht vom Gesellschaftsrecht ab“, kritisiert das Land Burgenland. Zudem habe die die Pro-Kopf-Verschuldung am Stichtag rund 5.500 Euro betragen. „Damit liegt das Burgenland im österreichischen Mittelfeld“, heißt es in der Aussendung des Landes.
Das Land, die Holding und ihre Unternehmen samt Burgenland Energie hätten zum Prüfzeitpunkt über Vermögenswerte in Höhe von rund 20.000 Euro pro Einwohner verfügt.
Kritisiert wird auch, dass nicht die Bilanz, sondern die Bruttoverschuldung geprüft worden sei - das bedeute, dass die Verbindlichkeiten dargestellt, aber die Vermögenswerte nicht abgezogen worden seien. Dies widerspreche dem Ziel österreichischer Gesetzgebung, wonach die Finanzlage im Kontext von Vermögen, Ergebnis und Finanzierung darzustellen sei.
„Sachanlagevermögen gestiegen“
Trotz Inflation und Rezession sei das Sachanlagevermögen von 2022 bis Ende 2024 um rund 1,17 Milliarden Euro gestiegen. „Das Burgenland investiert gezielt in Infrastruktur, um die Versorgung der Burgenländerinnen und Burgenländer mit öffentlichen Leistungen sicherzustellen und für Stabilität in Kernbereichen wie dem Energiesektor oder dem Gesundheits- und Pflegebereich zu sorgen“, heißt es in der Aussendung des Landes.
Verwiesen wird auf die „scheiternde Gastpatientenregelung“: „Wenn burgenländische Patienten aufgrund der in Österreich herrschenden Finanzlage nicht mehr in Wien behandelt werden, obwohl das Burgenland für diesen Zweck Zahlungen an Wien leistet, ist der Aufbau einer starken eigenständigen Versorgung erforderlich“, argumentiert das Land.
Trotz vieler Herausforderungen sei das Land aufgrund einer „soliden und verantwortungsbewussten Budgetpolitik“ in der Lage, weiter dort zu investieren, wo dies notwendig sei.