Süchtiger soll 1,5 Kilo Heroin verkauft haben

Sechsfach vorbestraft

An fünf Personen, darunter seine ehemalige Lebensgefährtin, soll ein 42-jähriger Arbeitsloser aus dem Bezirk Neusiedl Heroin weitergegeben haben.

Der Angeklagte wurde aus der Untersuchungshaft in den Gerichtssaal gebracht.

Der Angeklagte wurde aus der Untersuchungshaft in den Gerichtssaal gebracht.

© BVZ/Kirchmeir

Im Jänner dieses Jahres war der sechsfach einschlägig vorbestrafte Drogensüchtige verhaftet worden. Am 8. Juli 2024 stand er wegen Drogenhandels am Landesgericht Eisenstadt vor einem Schöffensenat.

Der Hauptvorwurf betrifft die Weitergabe von Heroin. 1.536 Gramm dieser Droge soll der Angeklagte verschiedenen Personen überlassen haben. Zusätzlich klagte die Staatsanwaltschaft Eisenstadt die Weitergabe von elf Gramm Kokain und einer unbestimmten Menge Amphetamin an.

Der 42-Jährige bekannte sich nur zum Eigenkonsum schuldig. Mit Heroin habe er anderen nur „ausgeholfen“, einen Gewinn habe er damit nicht erzielt.

Strafaufschub für Entzugstherapie bekommen

Die Richterin hielt dem Süchtigen vor, dass dieser bei der letzten Verurteilung einen Strafaufschub bekommen habe, um eine Entzugstherapie zu absolvieren. „In der Zeit soll es zu Eigenkonsum gekommen sein“, sagte die Richterin.

„Das ist nicht richtig“, meinte der Angeklagte. Erst Ende 2022 habe er wieder damit begonnen, Heroin und sporadisch Kokain und „Pico“ zu konsumieren.

Fünf Gramm Heroin habe er pro Woche konsumiert. „Zwischendurch habe ich mir auch Methadon und Compensan gekauft“, berichtete der Angeklagte. „Wie konnten Sie sich die Drogen leisten?“, wunderte sich die Richterin. Der Angeklagte hatte zuvor angegeben, kein Arbeitslosengeld bezogen zu haben. Er habe von der Unterstützung der Familie gelebt, bei Nachbarn Rasen gemäht und Autos repariert, erzählte der 42-Jährige.

Drogenkonsumenten belasteten den Angeklagten

Er war von anderen Drogenkonsumenten schwer belastet worden. Einer der Zeugen hatte bei der Polizei angegeben, er habe dreimal pro Woche zehn Gramm Heroin bei dem 42-Jährigen gekauft.

„Seien'S mir nicht böse“, sagte dazu der Angeklagte. „Das sind 600 Euro pro Woche. Wo hat er das Geld her?“ Der genannte Zeuge habe 2023 mit seiner Freundin „auf der Straße gelebt“.

„Warum belastet er Sie?“, wunderte sich die Richterin. „Er und seine Freundin haben dauernd gestohlen. Ich rief bei der Polizei an und bot meine Aussage an. Nachher hieß es, ich habe sie verraten“, versuchte der Angeklagte zu erklären, warum der Zeuge auf ihn schlecht zu sprechen sein könnte.

Zu dem Vorwurf, er habe auch an seine Ex-Lebensgefährtin Drogen weitergegeben, wollte der Angeklagte nichts sagen. Er machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, weil er mit der Frau ein gemeinsames Kind hat.

„Escobar“ als Kontaktperson im Handy abgespeichert

Das Handy des Angeklagten war ausgewertet worden. Die Kriminalpolizei fand Chats, Fotos und Kontaktnamen mit Bezug zur Welt der Drogen. „Escobar - wer ist das?“, fragte die Richterin zu einem der Kontakte. „Boah, keine Ahnung. Die Serben haben dauernd ihre Namen gewechselt“, gab sich der Angeklagte unwissend.

„Sie schrieben: 1.500 - wir nehmen es sofort“, hielt ihm die Richterin eine Chatnachricht vor. „Ein Freund fragte nach für Bekannte“, bot der Angeklagte als Erklärung an. Auch habe er als kroatischer Staatsbürger Dolmetscherdienste geleistet: „Die Serben konnten nicht Deutsch.“

„Sie schrieben: Wann geht es Bruder, ich brauche über 100 Gramm Sauberes“, hielt ihm die Richterin eine weitere Nachricht vor. „Es ist zu nichts gekommen. Alle fragten nach, was es kosten würde“, meinte der Angeklagte.

Foto mit Geldscheinen: „Das ist nicht meine Hand“

Im Dezember 2023 soll er an einen Dealer ein Foto geschickt haben, das eine Hand zeigt, die 380 Euro in Geldscheinen hält. „Das ist nicht meine Hand, tut mir leid“, erwiderte der Angeklagte. „Vielleicht habe ich es für einen Freund weitergeschickt.“

Von den geladenen Zeugen erschienen nur die Ex-Lebensgefährtin, die von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte, und ein mutmaßlicher 25-jähriger Abnehmer aus dem Bezirk Neusiedl. „Drei bis fünf Gramm Heroin kaufte ich, aber nicht von ihm. Ich habe gar nichts von ihm gekauft“, widersprach dieser seinen Angaben bei der Polizei.

„Wenn einer kein Geld hatte und es ihm schlecht ging, sagte der andere: Nimm etwas, damit du wieder aufrecht gehen kannst“, beschrieb er die Gepflogenheiten unter den Süchtigen.

Der Prozess wurde zur Einvernahme weiterer Zeugen vertagt.