Streit um Testament: Zückte Mann Gewehr?
Seltsame Verhältnisse
Von 2015 bis 2018 soll ein 65-jähriger Pensionist eine Frau geschlagen, getreten und bedroht haben. Er soll ihr ein Gewehr an die Schläfe gehalten und die Frau gezwungen haben, ein Testament zu unterschreiben.
Am Landesgericht Eisenstadt begann der Prozess gegen einen 65-jährigen Mann, der eine Frau mit einer Waffe bedroht haben soll.
© BVZ/Kirchmeir
40.000 Euro forderte der Anwalt der Frau von dem Angeklagten als Wiedergutmachung.
Der Pensionist bekannte sich am 3. Juni 2024 am Landesgericht Eisenstadt nicht schuldig. Ausführlich wurden zunächst die Lebensumstände des Angeklagten beleuchtet. Dieser berichtete, er habe eine Lehre als Koch und Kellner und Informationstechnologe absolviert und lebe jetzt in Wien.
Die Lebensgemeinschaft zum mutmaßlichen Opfer habe 2004 geendet und sei in eine „Geschäftsbeziehung beziehungsweise Wohngemeinschaft“ gemündet.
Seit 2021 sei er, so der Angeklagte, in Pension. Sein Gastronomieunternehmen sei 2005 ruhend gestellt worden, zuletzt sei er für ein Sicherheitsunternehmen tätig gewesen. Arbeitslos sei er zu „vielleicht 50% gewesen, es können auch 70% gewesen sein“, gab er zur Auskunft. „Mir haben meine Eltern geholfen. Sie bekam von ihrer Familie keinen Groschen Geld.“
Gemeinsam habe man im Bezirk Mattersburg ein Haus gekauft, das man auch zu zweit bewohnt habe. „Ich streckte ihr den Baukostenzuschuss vor“, berichtete der Angeklagte. „Das sind Beträge über 30.000 Euro.“ Im Gegenzug habe er das Wohnrecht in dem Haus im Bezirk Mattersburg gefordert.
Im Grundbuch ist die Frau als Eigentümerin eingetragen. „Es war klar, dass ich als Mann zuerst sterbe, deshalb machten wir das auf sie“, erklärte der Angeklagte. Seit Oktober 2011 verfüge er in dem Haus über ein Wohnrecht.
„Sind in dem Haus zwei Wohneinheiten getrennt?“, fragte die Richterin.
„Es ist ein Haus, das baulich prädestiniert ist, zwei Wohnungen zu generieren“, berichtete der Angeklagte. Allerdings fehle in einer Wohnung Bad und WC.
„Gab es Streit?“ - „Nein. Im Prinzip nicht.“
„Gab es Streit?“, erkundigte sich die Richterin. „Nein. Im Prinzip nicht. Aber zu Beginn 2015 begann sie sich sonderbar zu verhalten“, berichtete der Angeklagte.
Er habe die Frau gepflegt, als sich sich zweimal hintereinander dasselbe Bein gebrochen habe. „Danach wollte ich weg und aus dem Vertrag raus. Sie sagte, sie wird mich anpatzen, wenn ich mich nicht um sie kümmere“, erzählte der Pensionist.
Nach einem Mittagessen bei seiner Mutter sei er vor „vollendete Tatsachen“ gestellt worden: „Ich sah, was ich nicht glauben konnte: Ein Hund war weg, etwas von ihren persönlichen Sachen, sie war weg.“
„Sie ließ mich sitzen mit neun Hühnern und zwei Hunden“
Er habe dann versucht, die Frau anzurufen. „Für mich ist sie abgehauen. Sie ließ mich sitzen mit neun Hühnern und zwei Hunden.“
Er habe die Frau wegen Vertragsbruch klagen wollen, es kam aber umgekehrt: Am Bezirksgericht Mattersburg ist eine Klage wegen 14.000 Euro gegen den 65-Jährigen anhängig.
„Die Frau erhebt schwere Anschuldigungen...“, erwähnte die Richterin.
Gewehr: Holzgriff im Bezirk Mattersburg, Lauf in Wien
„Es gab überhaupt keine Schläge und keine Bedrohungen mit der Waffe“, sagte der Angeklagte. Eine Schrotflinte habe er besessen, allerdings war der Holzgriff im Haus im Bezirk Mattersburg und der Lauf in Wien.
Er habe weder die Frau noch deren Familie mit dem Umbringen bedroht, sagte der Angeklagte. „Das wäre lächerlich gewesen“, meinte er. Der Ex-Mann der Schwester der angeblich bedrohten Frau sei nämlich Polizist. Er habe die Frau auch nicht mit dem Gewehr zum Unterschreiben eines Testaments genötigt.
„Ich wollte nur, dass sie sich korrekt verhält“, so der Angeklagte.
Frau sagte, sie musste mit Zahnbürste Fenster putzen
„Sie sagt, dass es Herabwürdigungen gab. So musste sie mit der Zahnbürste Fenster putzen“, hielt ihm die Richterin vor. „Nein. Das ist eine Erfindung von jemandem, der zu viel Schopenhauer gelesen hat. Da müsste man auf den Fenstern Spuren sehen“, meinte der Angeklagte.
Die Richterin vertagte den Prozess auf Juli. Sie will das mutmaßliche Opfer laden, das bereits kontradiktorisch befragt wurde und laut dem Anwalt panische Angst vor dem Angeklagten hat. Die Frau werde nicht in Anwesenheit des Angeklagten aussagen müssen, versicherte die Richterin.
Neben anderen Zeugen will sie auch die Mutter des Angeklagten befragen. „Sie ist 96“, sagte dieser. „Sie können es versuchen: Bei meiner Mutter ist die Frage, ob sie will, nicht ob sie kann“, gab er bekannt.