„Hallo, Mama“: Haupttäter weiter flüchtig, Helfer freigesprochen
Simkarten angemeldet
Vor zwei Jahren überwies eine Südburgenländerin 1.890 Euro an einen Betrüger, weil sie glaubte, das Geld sei für ihren Sohn. Ein am Rande an dem Betrug beteiligter Mann wurde jetzt freigesprochen.
Der Angeklagte hatte Glück: Er wurde als Beitragstäter bei einem Betrug freigesprochen.
© BVZ/Kirchmeir
Zwei Männer sollten sich eigentlich vor Gericht verantworten: Jener Mann, auf dessen Namen die Sim-Karte angemeldet worden war, die für die Übermittlung der betrügerischen Nachrichten verwendet wurde, und jener Mann, auf dessen Namen das Bankkonto lautete, auf das die Südburgenländerin den herausgelockten Geldbetrag überwies.
Vor Gericht war aber im November 2024, als der Betrugsprozess begann, nur jener Mann erschienen, der insgesamt zehn Sim-Karten angemeldet hatte.
Der Prozess wurde vertagt, weil ein Sachverständigengutachten zur Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten eingeholt werden sollte.
Dieses lag im Jänner 2026 vor und so wurde am 30. Jänner der Prozess fortgesetzt. Die Richterin berichtete, dass der Sachverständige festgestellt hatte, dass der Angeklagte „gerade noch zurechnungsfähig“ sei und unter Spielsucht und einer attestierten Fresssucht leide. Der Besitzer des Kontos war neuerlich nicht anwesend, er dürfte ohne festen Wohnsitz sein und wurde vom Gericht zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Er berichtete neuerlich, dass ihn ein unbekannter Mann nahe seiner Wohnung in einem Wiener Gemeindebau gefragt habe, ob er für ihn zehn Sim-Karten anmelden könne, weil er selbst keinen Ausweis bei sich habe.
„War Ihnen egal, was er mit den Sim-Karten macht?“, fragte der Anwalt des Betrugsopfers. „In dem Fall schon“, antwortete der Angeklagte.
Er hatte für das Anmelden der Sim-Karten 50 Euro und einen Kebap bekommen. „Weil ich spielsüchtig bin, habe ich das Geld genommen“, gab der Angeklagte zu. „Was machten Sie mit dem Geld?“, fragte die Richterin. „Wahrscheinlich habe ich es verzockt“, meinte der Mann.
Die Richterin sprach ihn im Zweifel von der Beteiligung an der Betrugshandlung frei. Es sei nicht nachweisbar, dass der Wiener wusste, dass er an einem Betrug mitwirken würde.
Angesichts des Angebots, dass er sich 50 Euro und einen Kebap verdienen könne, seien bei dem Mann offenbar „alle Schranken gebrochen“, meinte die Richterin, und der Angeklagte nickte zustimmend. „Sie hätten ihm alles Mögliche angemeldet“, vermutete die Richterin. „Bitte machen Sie das nicht mehr“, gab sie dem Mann mit auf den Weg.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.