Geld der dementen Mutter veruntreut?
Sohn angeklagt
Mehr als 100.000 Euro soll ein 58-jähriger Südburgenländer vom Vermögen seiner Mutter abgezweigt haben.
Der 58-jährige Angeklagte - hier am Weg in den Gerichtssaal - bestritt, das Geld seiner Mutter für eigene Zwecke verwendet zu haben.
© BVZ/Kirchmeir
Als gesetzlicher Erwachsenenvertreter war der Südburgenländer, der im Bezirk Güssing lebt, von Jänner 2021 bis Juni 2023 für die finanziellen Angelegenheiten seiner an Demenz erkrankten und im Bezirk Jennersdorf lebenden Mutter verantwortlich. In dieser Zeit wurde das Konto der Frau bis auf 550 Euro leergeräumt. Der Südburgenländer muss sich jetzt wegen des Vorwurfs der Untreue vor Gericht verantworten.
Dort bekannte er sich am 17. September 2024 nicht schuldig. Die Staatsanwältin hatte ihm zuvor vorgehalten, Geld der Mutter für sich selbst verwendet zu haben. Der Schaden liege bei mehr als 100.000 Euro.
„Ich sage nur die Wahrheit. Ich kann nicht lügen“, leitete der Angeklagte seine Ausführungen ein. 2017 habe er seinen Job aufgegeben, um den an Krebs und Demenz erkrankten Vater zu pflegen. Der Vater starb 2019. Zu diesem Zeitpunkt habe sich auch bei der Mutter Demenz bemerkbar gemacht. Im August 2020 erhielt die Mutter einen Platz im Heim.
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Der Vater hinterließ dem Angeklagten und dessen Bruder einen Hälfteanteil am Elternhaus. Die Brüder beschlossen, das Haus zu verkaufen. Dazu war auch die Unterschrift der Mutter erforderlich, der die andere Hälfte des Hauses gehörte.
„Sie wollte nicht unterschreiben“, berichtete der Angeklagte. Die Mutter sei daraufhin entmündigt und er selbst als Erwachsenenvertreter eingesetzt worden. „Ich unterschrieb für die Mutter“, so der Angeklagte.
Der Hausverkauf brachte 117.000 Euro ein, davon erhielten die Brüder je ein Viertel, die Mutter die Hälfte.
Richterin: „Am Konto müssten 58.500 Euro sein“
„Das heißt, am Bankkonto Ihrer Mutter müssten 58.500 Euro sein“, stellte die Richterin fest. Bei Übernahme der Erwachsenenvertretung durch eine Rechtsanwältin im Juni 2023 hätten sich am Konto aber nur mehr 550 Euro befunden. „Was ist mit dem Rest passiert?“, erkundigte sich die Richterin.
„Es gab einen Streit mit dem Bruder, da habe ich 27.500 Euro an ihn überwiesen. Damit ich nie mehr etwas mit ihm zu tun habe“, erklärte der Angeklagte. Er habe damals nicht gewusst, dass er „das nicht darf“.
„Wussten Sie, dass Sie Erwachsenenvertreter sind?“, fragte die Richterin. „Und welche Aufgaben ein Erwachsenenvertreter hat?“
„Dass ich für sie sorge und auf sie schaue“, meinte der Angeklagte. „Und was das Vermögen betrifft?“, hakte die Richterin nach. „Ich habe meine Ausgaben“, deutete der Angeklagte an.
„Aber Sie dürfen nicht einfach dem Bruder etwas überweisen!“, ermahnte ihn die Richterin. „Das hätten Sie wissen müssen.“
Angeklagter behauptete, er habe keine Aufklärung erhalten
„Wer hat mir das gesagt? Niemand“, erwiderte der Angeklagte patzig. Er habe keine Aufklärung über seine Pflichten als Erwachsenenvertreter erhalten.
„Man muss als Erwachsenenvertreter das Vermögen der betreuten Person schonend verwalten und ausgeben“, hatte die Staatsanwältin in ihrem Anklagevortrag erläutert. Ausgaben und Einnahmen müssen dem zuständigen Bezirksgericht dargeselgt werden. Der Liegenschaftsverkauf wäre überhaupt genehmigungspflichtig gewesen.
Weil der Angeklagte seinen Rechnungslegungspflichten nicht nachkam, wurde er schließlich als gesetzlicher Erwachsenenvertreter abgesetzt.
Der Angeklagte brachte vor, er habe für Vater und Mutter erhebliche Ausgaben gehabt. So habe er Heizöl kaufen müssen, um 1.500 Euro Astronautennahrung für den erkrankten Vater bestellt und mit dem Bruder die Begräbniskosten bezahlt. Die Mutter habe eine Brille und eine Zahnprothese benötigt und monatlich seien Kosten für Maniküre und Pediküre angefallen.
Aktenordner fielen angeblich Wasserschaden zum Opfer
Er habe Aufzeichnungen geführt, behauptete der Angeklagte, zehn Aktenordner seien aber vom Käufer des Elternhauses in einem Anhänger deponiert und dort dem Regenwasser ausgesetzt gewesen. Was er noch habe retten können, sei dann in seiner Wohnung einem weiteren Wasserschaden zum Opfer gefallen, so der Angeklagte.
Eine Abbuchung vom Konto der Mutter im Oktober enthielt den Verwendungszweck „Rechtsanwaltskosten und Notar“. Die Richterin wies den Angeklagten darauf hin, dass für den Hausverkauf der Käufer sämtliche Gebühren getragen hatte. „Da schreibe ich irgendwas rein“, gab der Angeklagte offenherzig zu.
„Ich glaube, Sie verwendeten das Geld für sich selber“, sagte die Richterin. Vorgeworfen wurde dem Angeklagten auch, vom Konto der Mutter seine eigenen Pensionsbeiträge bezahlt zu haben. „Das habe ich einfach überwiesen, weil es zu zahlen war“, meinte der Angeklagte.
„Sie meinen, Sie haben das Geld mit bestem Wissen und Gewissen für Ihre Mutter verwendet?“, erkundigte sich die Richterin.
„Richtig“, bestätigte der Angeklagte.
Neue Erwachsenenvertreterin berichtigte Forderungen
Die im Juni 2023 bestellte Erwachsenenvertreterin berichtigte den Anspruch der Mutter auf 64.000 Euro. 32.500 Euro habe der Angeklagte in Tranchen auf das Konto der Mutter überwiesen.
Als sie die Funktion der Erwachsenenvertreterin übernommen habe, sei ein Sparbuch mit 3.500 Euro und ein Girokonto mit 590 Euro Guthaben vorhanden gewesen, so die Rechtsanwältin. Aus dem Hausverkauf würden 53.900 Euro fehlen. Auch seien auf das Konto der Frau Pensionszahlungen erfolgt, die bei Übergabe der Erwachsenenvertretung fehlten. Insgesamt belaufe sich der Schaden somit auf 64.000 Euro.
Der Prozess wurde vertagt, weil weitere Zeugen geladen werden sollen.