Commerzialbank: Elf Angeklagte in Betrugsprozess
Sparbücher eingelöst
Mehrere Hunderttausend Euro sollen 2020 nach dem Crash der Commerzialbank von einer Familie aus dem Bezirk Oberpullendorf mit Hilfe eines Ex-Bankmitarbeiters zu Unrecht eingelöst worden sein. Am Mittwoch, 23. April 2025, begann dazu ein Betrugsprozess.
Sechs Angeklagte saßen rechts, fünf weitere auf der linken Anklagebank.
© BVZ/Kirchmeir
Neun Sparbücher hatte eine heute knapp 79-jährige Pensionistin nach eigenen Angaben am 27. Juli 2020 an ihren früheren Bankberater übergeben. Er verteilte die Losungswort-Sparbücher auf verschiedene Personen, behielt selbst rund 30.000 Euro als Provision und übergab der Pensionistin 99.500 Euro.
Ein Paket mit Bargeld in dieser Höhe reichte der Verteidiger der 79-Jährigen am 23. April 2025 beim Strafprozess am Landesgericht Eisenstadt an die hinter ihm sitzende Anwältin der Einlagensicherung. Diese wollte die Rückzahlung nicht annehmen. Sie sei dazu nicht befugt.
Elf Personen wurden in diesem Krimi um die illegale Ausnützung der Einlagensicherung angeklagt. Auf zwei Anklagebänken im Verhandlungssaal 1 nahmen Platz:
Der 62-jährige ehemalige Bankmitarbeiter der Commerzialbank, ein Pensionist mit Wohnsitz im Bezirk Mattersburg, dessen 55-jährige Ehefrau und sein ebenfalls 55-jähriger Bruder, fünf ungarische Staatsbürger, ein erwerbsloser 55-Jähriger aus dem Bezirk Mattersburg und eine 52-jährige Angestellte, ebenfalls aus dem Bezirk Mattersburg.
Und die herzkranke 79-jährige Pensionistin, die von der Richterin als erste Angeklagte einvernommen wurde.
„Wer das Losungswort weiß, bekommt das Geld“
„Wie ich meine Bücher vom Schließfach abholte, waren zwei Bankangestellte da“, erinnerte sie sich an den Juli 2020. „Sie sagten, jeder, der das Losungswort weiß, bekommt das Geld“, sagte sie. 100.000 Euro ließ sie sich selbst von der Einlagensicherung auszahlen. Doch die Familie verfügte noch über weitere Ersparnisse.
Ihr Sohn habe sich bei der Hotline erkundigt und dann war da noch das Interview mit dem Geschäftsführer der Einlagensicherung im ORF. „Er deklarierte, man kann die Sparbücher weitergeben, auch an Freunde“, erwähnte der Verteidiger der Pensionistin.
Aus dem Urlaub habe sich damals der ehemalige Bankbetreuer gemeldet. „Er sagte, wenn er zuhause ist, wird er uns helfen.“
Nie habe ihr jemand gesagt, dass man nicht mehr als 100.000 Euro auf der Bank haben dürfe, so die Pensionistin. „Man darf schon mehr haben, aber man trägt selbst das Risiko“, erklärte daraufhin die Richterin das Prinzip der Einlagensicherung.
„Habe nichts Falsches gemacht“
Sie habe neun Sparbücher übergeben, so die Frau. „Ich bin heute noch in der Annahme, dass ich nichts Falsches gemacht habe.“ Der ehemalige Bankbetreuer habe ihr versichert, sie brauche sich um nichts kümmern.
Nicht nur sie, auch ihr Mann und ihre Tochter hatten Sparbücher übergeben. Der ehemalige Bankbetreuer löste einige davon ein, mit weiteren schickte er seine Frau, seinen Bruder und seine unwissende Tochter zur Einlagensicherung.
Ungarn wurden als Sparbuch-Überbringer akquiriert
Der 55-jährige Unfallrentner heuerte auf Wunsch des ehemaligen Bankbetreuers weitere Überbringer aus Ungarn an. Insgesamt entstand der Einlagensicherung ein Schaden in der Höhe eines mittleren sechsstelligen Eurobetrages. Das meiste davon wurde im Rahmen der Selbstanzeige der Familienmitglieder bereits gutgemacht, sodass die Vertreterin der Einlagensicherung beim Prozess am 23. April nur mehr rund 129.000 Euro geltend machte
„Meine Mandantin arbeitete 60 Jahre lang, ohnen einen Tag auf Urlaub zu fahren“, sagte der Verteidiger der Pensionistin. Gemeinsam mit ihrer Familie habe sie „einige Hunderttausend Euro“ gespart gehabt - das gesamte Geld wurde bei der Commerzialbank angelegt.
Nach dem Bankcrash sei die Verzweiflung groß gewesen und man habe die Hilfe des früheren Bankberaters in Anspruch genommen.
Im Gerichtssaal Geldpaket übergeben
Noch während seiner Rede übergab der Anwalt ein Paket an die hinter ihm sitzende Vertreterin der Einlagensicherung. Es handle sich um 99.500 Euro, Bargeld, das seine Mandantin „zusammengekratzt“ habe. „Zählen Sie es“, forderte er die Vertreterin der Einlagensicherung auf.
Der Pensionistin kamen indessen die Tränen.
„Ich kann das nicht annehmen“, sagte die Privatbeteiligtenvertreterin. Der Verteidiger der Pensionistin erwiderte, seine Mandantin könne einen solchen Bargeldbetrag nicht bei ihrer Hausbank einzahlen - es würde sofort ein Geldwäscheverdacht entstehen. „Ich verstehe, dass es eine Pattsituation ist“, erklärte die Richterin und bot an, eine Lösung für die Abwicklung der Geldübergabe in Erfahrung zu bringen.
„Heute sitzt man als Angeklagte da“
„Damals hat es geheißen, man darf das, und heute sitzt man da als Angeklagte. Ich verstehe die Welt nicht mehr“, schluchzte die 79-jährige Angeklagte. Wegen ihres schlechten gesundheitlichen Zustands durfte sie nach der Einvernahme den Gerichtssaal verlassen. „Frau Rat, ich habe die ganze Nacht nicht geschlafen und die zweifache Menge Pulver genommen“, berichtete sie.
Die Verteidiger hatten für ihre bislang unbescholtenen Mandanten durchwegs Diversionen vorgeschlagen.
Mittags wurde der für drei Tage angesetzte Prozess unterbrochen. Für den Nachmittag war die Einvernahme weiterer Angeklagter vorgesehen.