Eifersuchts-Opfer reichte es: Freund angezeigt
Ständige Gewalt
Gewaltsam versuchte ein eifersüchtiger 40-Jähriger wiederholt an das Handy seiner Freundin zu gelangen. Jetzt wurde er verurteilt.
Der Angeklagte gab sich vor Gericht reuig und einsichtig.
© BVZ/Kirchmeir
Von November 2024 bis April 2025 war eine 42-jährige Frau im Bezirk Neusiedl fortgesetzt den gewaltsamen Angriffen ihres Lebensgefährten ausgesetzt.
Der Mann stieß sie zu Boden, wenn er in ihr Handy schauen wollte, er drückte sie gegen die Wand und rammte ihr einmal im Bett den Ellbogen in den Brustkorb. Teilweise soll der 40-Jährige bei den Angriffen alkoholisiert gewesen sein. Einige ihrer Verletzungen wurden durch Fotos dokumentiert.
Außerdem soll er der Frau gedroht haben, er werde sie beim Jugendamt anschwärzen und behaupten, dass sie Umgang mit einem Drogenkonsumenten pflege.
Am 4. Juni 2025 stand der 40-Jährige vor Gericht. Er zeigte sich umfassend geständig. „Es war gut und richtig, dass seine Freundin die Polizei holte“, sagte der Verteidiger.
Kontaktaufnahme wurde dem Mann verboten
Dem 40-Jährigen wurde per Wegweisung und einstweiliger Verfügung jede Kontaktaufnahme verboten.
Das Paar hatte sich im Juli 2024 über Facebook kennengelernt. „Sie schickte mir eine Freundschaftsanfrage“, berichtete der Angeklagte. „Es ist richtig, dass ich übertrieben eifersüchtig war“, gab er zu.
„Und dass Sie versuchten, komplette Kontrolle über ihr Leben zu erhalten?“, fragte die Richterin. „Ich verstehe es selbst nicht“, sagte der Angeklagte. „Sie hat mir das Gefühl gegeben, dass ich eifersüchtig sein muss“, meinte er.
Angeklagter: „Ich wollte immer Antworten“
„Ich wollte immer Antworten von ihr. Sie zog sich zurück und ich dachte, sie will etwas verbergen“, schilderte er seine krankhafte Eifersucht. Er gab auch zu, die Frau mit seinen hartnäckigen Fragen wachgehalten zu haben. Zehn Übergriffe gab er zu.
Wegen der Wegweisung wurde er verpflichtet, sich bei Neustart einer Gewaltprävention zu unterziehen. „Das hat mir sehr gut getan. Die Betreuerin öffnete mir die Augen“, sagte der Angeklagte.
Wegen der Gegenstände, die die Frau bei ihm zurückgelassen hatte, wurde eine einmalige Kontaktaufnahme gestattet. „Wir telefonierten lange. Wir würden es gerne noch mal probieren. Aber ganz langsam“, sagte der Angeklagte.
Opfer: „Ich wollte, dass er wachgerüttelt wird“
„Ich wollte ihm einen Denkzettel verpassen, dass er wachgerüttelt wird“, sagte die Ex-Freundin des Angeklagten. „Das haben Sie erreicht und vielleicht Schlimmeres verhindert“, lobte sie die Richterin.
Mittlerweile bestehe, so die Ex-Freundin vor Gericht, mit dem Angeklagten wieder eine Gesprächsbasis. „Wir haben vieles aufgearbeitet“, sagte die Frau. Auf ihren Antrag sei die einstweilige Verfügung gegen ihren Ex-Partner wieder aufgehoben worden.
Der Angeklagte wurde zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er erhielt die Weisung, sich während der dreijährigen Probezeit einer Psychotherapie zu unterziehen. Der Angeklagte nahm dieses Urteil an.
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Telefon: 03352 31420
Informationen finden Sie unter: www.gewaltschutz.at