Flexibel per Verordnung: „Sonntagsöffnung light“ hat Fans und Gegner
Strenge Regeln
Eine neue Verordnung des Landes macht's also möglich: Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Kaufhäuser in Tourismus- und Pendlergemeinden am Sonntagvormittag öffnen. Arbeitnehmer sind keine im Einsatz, trotzdem besteht mancherorts Skepsis.
Ausnahme am Sonntag – nur ohne Personal und nicht überall.
© Shutterstock, Robert Kneschke
Mit der Bekanntgabe der neuen Verordnung hat Wirtschaftslandesrat Leonhard Schneemann das heikelste Thema gleich selbst angesprochen: „Es droht keine Sonntagsöffnung durch die Hintertür“, hieß es im Untertitel der offiziellen Landes-Aussendung.
Tatsächlich gibt es einige Vorschriften, die auch streng kontrolliert werden sollen. Zunächst wird auf Tourismus- und Pendlergemeinden beschränkt (siehe Kasten unten), und auf den Betrieb ohne Personal: Nur der Chef oder die Chefin dürften sich am Sonntag selbst hinter die Kasse setzen.
© Wolfgang Millendorfer, Stephan Sharma
Nicht zuletzt könnte die Verordnung auch auf die bestehenden Selbstbedienungsläden abzielen, wie sie etwa im Fall des Bio-Bauernladens in Eisenstadt auch vom Land betrieben werden. Auch sie können damit am Sonntag öffnen.
Im Gegenzug sehen Skeptiker – wie etwa FPÖ-Parteisekretär Daniel Jägerbauer – „gerade“ in der Ankündigung keiner Sonntagsöffnung ein Indiz für mögliche weitere Neuerungen, die früher oder später auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffen könnten. Seitens des Landes wird abgewunken, und Bund wie Kammern hätten da auch noch ein gewichtiges Wort mitzureden.

© Wirtschaftskammer Burgenland
Apropos Kammern: Vonseiten der AK und der roten Gewerkschaft gibt es laufend Aktionen und Aufrufe gegen Öffnungspläne, die Kritik ging bislang in Richtung Bund und Wirtschaft. In der Wirtschaftskammer Burgenland will man im aktuellen Fall noch auf die finale Fassung der Verordnung warten.
Prinzipiell spricht sich Manfred Moyses als Obmann des Lebensmittelhandels aber natürlich für eine Stärkung der ländlichen Nahversorgung aus. Kritisch betrachtet die Sparte die 300-Quadratmeter-Beschränkung und den „Ausschluss“ von Gemeinden: „Die Möglichkeit sollte allen Nahversorgern offen stehen – denn faktisch ist jede Gemeinde im Burgenland eine Pendlergemeinde“, meint Moyses.
Das besagt die Öffnungszeiten-Verordnung
In 43 Gemeinden der höchsten Tourismus-Klassen I und II sowie in Pendlergemeinden (sie werden noch geprüft) können Kaufhäuser auch an Sonntagen von 7 bis 12 Uhr geöffnet werden.
Voraussetzung: Die Verkaufsfläche darf 300 Quadratmeter nicht überschreiten, nur Waren des täglichen Bedarfs dürfen verkauft werden (kein Alkohol). Und: Kein Personal darf am Sonntag im Einsatz sein. Ein automatisiertes Verkaufssystem ist erlaubt; Geschäftsinhaber selbst dürfen im Verkauf tätig sein.
Die Wochenöffnungszeit darf insgesamt maximal 72 Stunden betragen. Alle Vorschriften werden „rigoros kontrolliert“.