Sieben Jahre Haft für Onkel, der seine Neffen missbrauchte
Täter ist pädophil
Ein 42-jähriger Mann nützte die Vertrauensstellung als Onkel aus und unternahm an seinen zwei kleinen Neffen sexuelle Missbrauchshandlungen.
Der Angeklagte wurde aus der Untersuchungshaft in den Verhandlungssaal gebracht.
© BVZ/Kirchmeir
Ein Bub war im Kindergartenalter, der andere zum Tatzeitpunkt zirka elf Jahre alt, als ihr Onkel die gemeinsam verbrachte Zeit für sexuelle Missbrauchshandlungen nützte. Der Mann leidet, wie ein Sachverständiger feststellte, an Pädophilie. Am 26. Februar 2025 wurde er am Landesgericht Eisenstadt zu sieben Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt eingewiesen. Die Staatsanwältin meldete Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.
Der alleinstehende Onkel verbrachte viel Zeit mit den Kindern seiner Schwester, die mit ihrer Familie ins Südburgenland gezogen war. Ab 2021 verübte der Onkel sexuelle Übergriffe auf die Kinder, einer dieser Vorfälle soll für das betroffene Kind besonders erniedrigend gewesen sein, wodurch sich für den Angeklagten eine noch höhere Strafdrohung ergab.
Onkel unternahm mit den Kindern viel
Nach außen hatten es die Kinder „schön“ bei ihrem Onkel, wie die Staatsanwältin ausführte. Er unternahm mit ihnen Ausflüge. „Hätten wir zuhause auf der Couch sitzen sollen?“, meinte später der Angeklagte.
Der jüngere Bub erzählte Freundinnen im Kindergarten, was der Onkel mit ihm anstellte. Die Mädchen erzählten es ihren Müttern, diese wiederum kontaktierten die Schwester des Täters und diese erstattete Anzeige.
Als im Oktober 2024 die Polizei anklopfte, schlug der 42-Jährige den Beamten die Türe vor der Nase zu, versuchte ein Betreten der Wohnung zu verhindern und seinen Laptop verschwinden zu lassen. Wegen dieses unkooperativen Verhaltens wurde der Mann auch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt.
Mehr als 230.000 Bilder und Videos von missbrauchten Kindern
Die Polizei stellte in seiner Wohnung 229.000 Bilder und 4.300 Videos von Missbrauchsdarstellungen von Kindern sicher. Einige der Videos und Bilder hatte der Mann selbst angefertigt.
„Die Kinder wollten mich aus eigenem Antrieb besuchen“, sagte der Angeklagte. Und dann setzte er zu emotionalen Selbstvorwürfen an. „Mein Verbrechen ist so zerstörerisch, dass es nach meinem Empfinden an Mord grenzt“, erklärte er unter lautem Schluchzen. „So etwas ist und bleibt für alle Zeit unverzeihlich“, meinte er.
Laut schluchzend legte der Angeklagte ein Geständnis ab
Von einer „Straftat“ wolle er nicht sprechen, weil auch ein Ladendiebstahl eine Straftat sei und somit sei dieser Begriff für das, was er zu verantworten habe, zu verharmlosend. „Es war ein Verbrechen“, sagte der Angeklagte und kündigte ein weitgehendes Geständnis an.
Der weitere Verlauf der Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Diese wurde erst wieder zur Urteilsverkündung zugelassen.
Täter muss in Anstalt
Der 42-Jährige wurde schuldig gesprochen und bei einem Strafrahmen von fünf bis fünfzehn Jahren zu sieben Jahren Freiheitsstrafe unbedingt verurteilt. Die strafrechtliche Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum wurde angeordnet.
Zusätzlich zu 4.000 Euro, die bereits überwiesen wurden, muss der Onkel jeweils 1.000 Euro an seine Neffen bezahlen. Zu einem Faktum erfolgte ein Freispruch - das während dieser Tathandlung schlafende Kind habe vom Verhalten des Onkels nichts mitbekommen.
Als mildernd wertete der Schöffensenat unter anderem das Geständnis. „Es ist selten, dass Sexualstraftäter eine derartige Tateinsicht zeigen“, sagte die Richterin. Erschwerend war unter anderem dieTatsache, dass es sich um Verbrechen gegen Angehörige handelte.
„Ich akzeptiere das Urteil selbstverständlich“, sagte der Angeklagte. Die Staatsanwältin kündigte hingegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.