Oberpullendorf: Gericht zog Geld aus Betrug ein
Täter unbekannt
Auf einem Konto bei einer Oberpullendorfer Bank lag Geld, das betrügerisch erbeutet worden war. Jetzt gehört der Geldbetrag dem Staat.
Ohne Angeklagten wurde am Landesgericht über den Verfallsantrag entschieden.
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1.059,90 Euro befanden sich auf einem Konto, das unter dem Namen einer Frau aus Litauen eröffnet worden war.
Einbezahlt hatten das Geld gutgläubige Konsumenten, die in einem seriös wirkenden Webshop Werkzeug bestellt hatten.
Sie überwiesen die geforderten Beträge auf das Konto bei der Bank in Oberpullendorf, bekamen die bestellten Waren aber nie geliefert.
Die Polizei geht davon aus, dass die Litauerin, unter deren Namen das Bankkonto lief, nicht die Täterin ist.
Wer tatsächlich hinter dem Betrugsfall steckt, konnte nicht geklärt werden.
Noch immer lag aber das illegal erbeutete Geld bei der Bank in Oberpullendorf.
Staatsanwaltschaft beantragte Beschlagnahme
Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt beantragte daraufhin die Beschlagnahme der 1.059,90 Euro.
Am Dienstag, 9. Jänner 2024, fand dazu ein öffentlicher Prozess statt, der nach wenigen Minuten schon wieder vorbei war.
Als „Haftungsbeteiligte“ rief Richterin Karin Lückl die Kontoinhaberin auf. Diese betrat aber, wenig überraschend, nicht den Gerichtssaal.
Der Staatsanwalt beantragte den Verfall des Geldes, die Richterin verkündete das Urteil: Der bei der Bank erliegende Betrag wurde für verfallen erklärt.
Das bedeutet, dass der Geldbetrag nun an die Republik Österreich überwiesen wird.