30er-Zone trat in Ritzing in Kraft
Tempolimit
Seit Mitte März gilt entlang eines sensiblen Landesstraßenabschnitts in Ritzing eine neue Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h.
Kaum übersehbar weisen die neuen Straßenschilder auf die Geschwindigkeitsbegrenzung hin.
© Nadine Wiedemann
Dabei erstreckt sich das Tempolimit von der Hauptstraße 22 bis zur Hofstattgasse 1. Die Maßnahme hatte der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf erließ in weiterer Folge die zugehörige Verordnung.
Den Grund für diesen Schritt bilden mehrere Gefahrenstellen, etwa eine unübersichtliche Kurve, die Zufahrt zur Bank, der Kindergarten, der Hintereingang des Nahversorgers, die Wohngemeinschaft für Kinder und Jugendliche sowie die Feuerwehrzufahrt.
Die entsprechenden Verkehrstafeln wurden Mitte März durch das Land aufgestellt, da sich der betroffene Bereich über Teile der L226 und L334 erstreckt.