„Neue Eisenstädter“ - Geschäftsführer: Keine Verstöße laut Gutachten
U-Ausschuss
Der Geschäftsführer der „Neuen Eisenstädter“, Bernd Gerdenitsch, hat am Donnerstag im Untersuchungsausschuss zur Causa betont, dass die von der Wohnbaugesellschaft in Auftrag gegebenen Gutachten zu den Vorwürfen des Landes Burgenland keine Verstöße gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) ergeben hätten. Auch vom Revisionsverband habe es nie Beanstandungen gegeben, so Gerdenitsch, der sich wegen eines laufenden Finanzstrafverfahrens teilweise der Aussage entschlug.
Der U-Ausschuss tagte wieder (Archivbild).
© Wolfgang Millendorfer
Er kenne die Vorwürfe des Landes aus der Sonderprüfung, wonach zu hohe Kreditzinsen an die Mieter weiterverrechnet und Anlegerwohnungen unrechtmäßig verkauft worden sein sollen. Im von Sonderprüfer Johannes Zink beleuchteten Zeitraum sei er jedoch noch nicht Geschäftsführer gewesen. Außerdem hätten die von der „Neuen Eisenstädter“ beauftragten Experten die Gutachten, die der Sonderprüfung zugrunde liegen, kritisch beurteilt und seien zu anderen Ergebnissen gekommen.
Bei den Kreditvergaben während seiner Amtszeit ab Jänner 2024 seien aus seiner Sicht jedenfalls immer die Bestbieter zum Zug gekommen. Intern habe man bis zu 13 Banken im System hinterlegt, die grundsätzlich alle angeschrieben werden, um ihre Angebote abzugeben. Mindestens drei müssen immer eingeladen werden, hielt er fest.
Die Zusammenarbeit mit dem Sonderprüfer, der Landesaufsicht und dem Revisionsverband habe gut funktioniert, meinte Gerdenitsch. Die „Neue Eisenstädter“ habe die vom Land übermittelten Fragenkataloge stets fristgerecht beantwortet. Von einem möglichen Verkauf von den damaligen Eigentümern Raiffeisenlandesbank und Erste Bank an das Land habe er erstmals im Mai 2025 erfahren. Da sei er vom Aufsichtsratsvorsitzenden informiert worden, „dass es Interesse des Landes gibt“.
Zu seiner Funktion in der Arge Eigenheim und der kurzzeitig angedachten Novelle des WGG, die es der „Neuen Eisenstädter“ ermöglicht hätte, ihren Sitz ohne Zustimmung des Burgenlands in ein anderes Bundesland zu verlegen, wollte Gerdenitsch nichts sagen. Beides sei nicht vom Untersuchungsgegenstand des U-Ausschusses gedeckt.