Sportlehrer wegen Übergriff auf Kollegin verurteilt

Bezirk Neusiedl

Im Juni 2025 soll ein 60-jähriger Lehrer im Bezirk Neusiedl sexuelle Handlungen an einer um 35 Jahre jüngeren Kollegin durchgeführt haben - gegen ihren Willen. Am Landesgericht Eisenstadt wurde der seither suspendierte Pädagoge jetzt verurteilt.

Der 60-jährige Sportlehrer bekannte sich vor Gericht nicht schuldig.

Der 60-jährige Sportlehrer bekannte sich vor Gericht nicht schuldig.

© BVZ/Kirchmeir

Eine steirische Schule befand sich Anfang Juni 2025 am Neusiedler See auf Sportwoche. In den späten Abendstunden des 3. Juni soll es im Zimmer eines 60-jährigen Lehrers zur Vergewaltigung seiner um vieles jüngeren Kollegein gekommen sein - so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Eisenstadt.

„Er lud sie in sein Zimmer ein, wollte von einem sexuellen Erlebnis berichten“, schilderte die Staatsanwältin den Vorfall. Der Angeklagte habe sich direkt ins Schlafzimmer seines Appartments begeben, habe die junge Frau aufs Bett gezogen und sie gegen ihren Willen geküsst.

In weiterer Folge sei es zu sexuellen Handlungen gekommen, die dem Geschlechtsverkehr gleichzusetzen seien. „Sie war so überrumpelt, dass sie zunächst nicht reagieren konnte“, so die Staatsanwältin über das mutmaßliche Opfer. Selbst als die Frau den Kopf des Kollegen weggedrückt habe, habe dieser noch immer nicht von ihr abgelassen.

Verteidiger: „Aus beruflicher Beziehung wurde sexuelles Abenteuer“

Am Heimweg in die Unterkunft habe sein Mandant die Kollegin an der Schulter genommen, sie habe den Mann an der Hüfte erfasst, berichtete der Verteidiger. „In diesem Augenblick ist dieser Funke entstanden, dass aus der beruflichen Beziehung ein sexuelles Abenteuer werden konnte“, sagte er.

Der 60-Jährige bekannte sich nicht schuldig. Er ist Vater zweier minderjähriger Kinder, nach zehnjähriger Ehe sei er 2024 geschieden worden, gab er vor Gericht an. Zum Zeitpunkt der Sportwoche sei er Single gewesen.

Die Kollegin, die später Anzeige wegen Vergewaltigung erstattete, habe er erst einige Monate gekannt. „Ich glaube, dass ich ihr sympathisch war“, meinte der Angeklagte. „Was ich lernte war, dass ich ab und zu Sprüche habe, die nicht passend sind“, erwähnte er.

Angeklagte: „Habe Sprüche, die nicht passend sind“

„Ja, das sagten einige Zeugen“, bestätigte die Richterin. So soll der Lehrer in der abendlichen „Besprechung“ bei der Sportwoche gegenüber den beiden anwesenden Kolleginnen und einem Kollegen gemeint haben: „Bei den Hasen, da interessieren mich nur die Zweibeinigen.“

„Als wir draußen in der Laube saßen, liefen Hasen vorbei. Ja, da sagte ich, die zweibeinigen Hasen sind mir lieber“, gab der Angeklagte zu. Er habe an diesem Abend auch über einen „Skilehrer-Kalender“ erzählt, in dem er abgebildet gewesen sei. „Das Bild habe ich gezeigt“, so der Angeklagte. Seine Kollegen hätten gesagt: „Das ist ein cooles Bild.“

Als ihn die junge Kollegin am Heimweg an der Hüfte genommen habe, da sei „die Kollegialität zu einer erotischen Geschichte übergeschwappt“, so der 60-Jährige. Das Gespräch mit der Frau, von der er wusste, dass sie in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung lebte, sei „hocherotisch“ verlaufen.

Er habe begonnen, ihr von einem sexuellen Erlebnis zu erzählen, und ihr dann vorgeschlagen, die Erzählung in seinem Appartment zu Ende zu führen.

Sportlehrerin schilderte Vorfall in Videoeinvernahme

Bei der auf Video aufgezeichneten schonenden Einvernahme hatte die junge Sportlehrerin geschildert, ihr Kollege habe sie an den Armen aufs Bett gezogen. „Ich habe sie nicht gezogen“, widersprach der Angeklagte. Die sexuellen Handlungen seien freiwillig erfolgt.

„Sie sind 60, sie ist 25. Wie kommen Sie auf die Idee, dass eine 25-Jährige wegen Sex mit Ihnen aufs Zimmer geht?“, erkundigte sich die Richterin.

„Ich weiß es nicht“, sagte der Angeklagte.

„Glauben Sie nicht, dass Sie sich überschätzen?“, hakte die Richterin nach. Der Angeklagte schilderte daraufhin ausführlich das aus seiner Sicht erotische Zusammensein in seinem Zimmer. „Seit zehn Monaten wird mir vorgehalten, dass ich ein Vergewaltiger bin“, beschwerte er sich. „Aber ich machte niemals etwas gegen ihren Willen.“

Angeklagter: „Was hat sie sich erwartet?“

In „keinster Weise“ habe er ein schlechtes Gewissen gehabt. Als er am nächsten Morgen von der Sportlehrerin und dem Sportlehrer, bei denen die 25-Jährige nachts Zuflucht gesucht hatte, mit den Vorwürfen konfrontiert wurde, habe er gesagt: „Was hat sie sich erwartet? Dass ich ihr die Briefmarkensammlung zeige?“

Er habe dann vorzeitig abreisen müssen, sei suspendiert worden. „Ich habe es gar nicht fassen können“, so der Angeklagte. „Allein das Wort 'suspendiert' war für mich eine Katastrophe.“ Angesichts der fragenden Gesichter der Schüler habe er eine „Notlüge“ erfunden: „Ich sagte, meinem Vater geht es schlecht.“

Richterin: „Haben Sie keine Hemmungen...“

„Haben Sie keine Hemmungen, mit einer Kollegin auf der Sportwoche eine sexuelle Beziehung anzufangen?“, wunderte sich die Richterin. „Wo Sie doch eigentlich die Aufsicht über die Schüler haben!“

„Es war das erste Mal, dass ich mit einer Kollegin etwas hatte“, sagte der Angeklagte.

Um 0.11 Uhr hatte die Sportlehrerin in dieser Nacht ihren Kollegen angerufen. Dieser kümmerte sich mit der zweiten Sportlehrerin um die Frau. Die 25-Jährige habe geweint, geschluchzt und gezittert, was sie sagte, habe er notiert und später in einem Gedächtnisprotokoll verschriftlicht, so der 39-jährige Kollege.

„Ich habe immer Stopp gesagt, 100 Mal nein gesagt, er hat kein Nein akzeptiert“, habe die Kollegin damals gesagt.

Kollegin hatte „nicht den Eindruck, dass es freiwillig war“

„Wenn jemand in so einem Zustand kommt, geht man davon aus, es ist etwas passiert“, sagte der 39-Jährige. „Kein einvernehmlicher Sex?“, fragte die Richterin. „Davon geht man aus“, sagte der Sportlehrer. Und seine 32-jährige Kollegin meinte: „Ich hatte nicht den Eindruck, dass es freiwillig war.“

Der Schöffensenat sprach den Angeklagten schließlich nicht wegen Vergewaltigung schuldig, sondern wegen der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Es sei nicht ganz sicher gewesen, so die Richterin, ob Gewalt angewendet wurde. Die sexuellen Handlungen seien aber jedenfalls gegen den erkennbaren Willen der Frau durchgeführt worden.

Der Pädagoge wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu einer unbedingten Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt. Außerdem muss er 4.248 Euro an das mutmaßliche Opfer zahlen.

Gegen dieses Urteil meldete der Angeklagte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.