Kollision mit Ex-Freundin: „Musste Hasen ausweichen“
Unfall provoziert?
Ein 32-jähriger Mann aus dem Bezirk Oberwart soll mutwillig einen Unfall mit seiner Ex-Freundin verursacht haben. Vor Gericht behauptete er: „Musste Hasen ausweichen.“
Der 32-jährige bezeichnete das Verhältnis zu seiner Ex-Freundin als "schwierig".
© BVZ/KIrchmeir
Wegen eines Unfalls am 30. Juli 2025 und einer Nötigung im Straßenverkehr musste sich ein 32-jähriger Mann am 13. April 2026 am Landesgericht Eisenstadt verantworten.
Zweimal soll der Mann am 30. Juli des Vorjahres frühmorgens im Straßenverkehr auf seine Ex-Freundin getroffen sein. Zunächst soll er sie bei Mariasdorf überholt und dann vor ihr abgebremst haben, worauf die Frau eine Vollbremsung machen musste, um einen Unfall zu vermeiden.
Doch damit nicht genug: Kurze Zeit später kam der Angeklagte mit seinem Auto seiner Ex-Freundin entgegen und verursachte eine Kollision. Dabei ging ein Seitenspiegel am Auto der Frau zu Bruch. Dadurch habe der Angeklagte auch den Beifahrer der Frau und seinen eigenen Sohn gefährdet, der im Auto der Ex-Freundin saß.
Streit um Kontakt zum Kind im Hintergrund
Das Verhältnis zu seiner Ex-Freundin sei „schwierig“, sagte der Angeklagte. „Sie hat das alleinige Sorgerecht und will mit allen Mitteln verhindern, dass ich Kontakt zu meinem Kind haben kann.“
Den ersten Vorfall am 30. Juli 2025 habe es gar nicht gegeben, behauptete der Angeklagte. Zur Kollision sagte er, dass es zum Unfall gekommen sei, weil er einem Hasen ausweichen musste. Dass er am Weg zur Arbeit an diesem Tag einen Umweg gewählt habe, liege daran, dass er damit vermeiden wollte, einem Traktor nachzufahren.
Er habe nicht gewusst, dass ihm seine Ex-Freundin im Auto entgegen kam. Bremsen hätte er nicht mehr können.
„Warum sollte Ihre Ex-Freundin den ersten Vorfall erfinden?“, wunderte sich die Richterin. „Um mich zu schädigen“, meinte der Angeklagte.
Angeklagter darf sich Ex-Freundin nicht nähern
Nach dem Unfall soll er aufgebracht an die Seitenscheibe des Autos seiner Ex-Freundin geklopft haben. Eigentlich darf er sich der Ex-Freundin gar nicht nähern, weil eine einstweilige Verfügung gegen ihn besteht.
Die Ex-Freundin schilderte, als Zeugin befragt, dass der 32-Jährige sie bei Mariasdorf zum abrupten Abbremsen gezwungen habe. „Sonst wäre es schon dort zum Unfall gekommen“, sagte sie.
Als der Angeklagte danach beim zweiten Aufeinandertreffen auf sie zufuhr, habe sie nicht mehr ausweichen können: „Ich war schon am Bankett.“ Ein Tier habe sie nicht gesehen. Sie habe Angst um ihr Leben gehabt und den Notruf gewählt, um die Polizei zu holen.
„Warum macht er das?“, fragte die Richterin. „Rache?“, überlegte die Ex-Freundin des Angeklagten.
Der Angeklagte wurde zu 2520 Euro Geldstrafe unbedingt verurteilt. Er meldete gegen das Urteil Berufung an.