Zeitungskassa im Visier? Flüchtling vielleicht gar nicht strafmündig
Unklares Alter
Gemeinsam mit anderen soll ein gerade einmal 14-jähriger Syrer am 5. Jänner 2025 versucht haben, in Wiener Neustadt eine Zeitungskassa aufzubrechen.
Der junge Syrer kam als unbegleiteter Minderjähriger ins Land.
© BVZ/Kirchmeir
Weil der Flüchtling im Bezirk Mattersburg untergebracht ist, wurde die angeklagte Straftat am 14. März 2025 am Landesgericht Eisenstadt verhandelt.
„Nehmen Sie die Kappe ab“, forderte die Jugendrichterin den Angeklagten gleich eingangs auf. „Muss man?“, fragte dieser. „Wir sind im Gerichtssaal. Ich akzeptiere keine Kappe und keinen Kaugummi“, stellte die Richterin klar.
Er sei, gab der Jugendliche an, am 1. Jänner 2011 in Syrien geboren und besuche in Österreich die Mittelschule. Die Staatsanwaltschaft wirft dem gerade einmal 14-Jährigen vor, er habe am 5. Jänner 2025 in Wiener Neustadt mit zwei unbekannten Burschen versucht, mit einem Stein eine Zeitungskassa aufzubrechen. Die Bande sei dabei aber von Passanten gestört worden.
In seiner Gegenäußerung machte der Verteidiger das Geburtsdatum seines Mandanten zum Thema. „Ich war in vielen Asylverfahren tätig“, berichtete der Anwalt. „Immer, wenn man nicht weiß, wann das genaue Geburtsdatum ist, legt man den 1. 1. fest“, führte er weiter aus.
Wäre der Angeklagte erst nach dem 5. Jänner 2011 geboren, so wäre er zum Tatzeitpunkt gar nicht strafmündig gewesen.
Ursprünglich habe der als Kind aus Syrien Geflüchtete sein Geburtsjahr sogar mit 2012 angegeben. „Dann kam eine Urkunde aus Syrien nach. Da übersetzte der Dolmetscher das Geburtsdatum mit 1.1.2011“, so der Anwalt.
Verteidiger: „Alter ist hinterfragenswert“
Da das Alter des Angeklagten hinterfragenswert sei, ersuche er darum, so der Verteidiger, dass die Geburtsurkunde beigeschafft werde. Diese liege beim Bundesamt für Asyl.
Außerdem sei sein Mandant an der Tat gar nicht beteiligt gewesen, so der Verteidiger: „Er saß auf der Bank, hörte etwas. Er leuchtete hin und sah, dass etwas manipuliert wird. Er dachte sich, was mache ich jetzt?“
Auch sei sein Mandant nicht davongelaufen, als die Polizei kam.
Der Prozess wurde vertagt, weil die Richterin klären lassen will, wie alt der Angeklagte wirklich ist.