Rassistische Töne in Oberwarter Lokal: Zwei Diversionen für Gäste
Unschöne Szenen
Ein 55-jähriger Frühpensionist beleidigte einen 20-jährigen gebürtigen Afrikaner, ein 54-jähriger Arbeitsloser drohte dem jungen Mann, ihn „abzustechen“.
Die Angeklagten waren nur zu einem Teil der Vorwürfe geständig.
© BVZ/Kirchmeir
Außerdem schlug der 55-Jährige mit der Faust auf das Opfer ein. Der 20-Jährige verständigte die Polizei und suchte nach dem Vorfall, der sich am 8. April 2024 in einem Oberwarter Lokal zugetragen hatte, das Krankenhaus auf.
Am Freitag, 28. Februar 2025, mussten sich die beiden Lokalbesucher wegen mehrerer Vorwürfe vor Gericht verantworten.
Der 55-jährige soll den jungen Mann wegen seiner Hautfarbe verspottet haben. Als sich der 20-Jährige verbal zur Wehr setzte, soll der 55-Jährige gedroht haben: „Ich reiße dir den Schädel ab und sch**** dir in den Hals.“
Der 54-Jährige soll den 20-Jährigen mit dem Abstechen bedroht haben.
„Bekennen Sie sich schuldig?“, fragte die Richterin zunächst den 54-Jährigen, während der andere Angeklagte vor dem Verhandlungssaal wartete. „Schuldig“, antwortete der 54-Jährige.
„Wollen Sie reinen Tisch machen?“, fragte die Richterin.
„Na, reinen Tisch nicht. Schau' ma mal“, lautete die Antwort.
„Sie sollen zu dem Opfer im Lokal gesagt haben: Ich stech' dich ab“, hielt ihm die Richterin vor.
Angeklagter: „Nur weil ich zornig war, hab' ich das gesagt“
„Ja, hab' ich gesagt“, gab der Angeklagte zu. „Nur weil ich zornig war, hab' ich das gesagt“, erklärte er. Draußen auf der Straße habe er den 20-Jährigen aber nicht mehr bedroht.
Die Beleidigung, die der 55-Jährige äußerte, habe er nicht gehört, so der Zweitangeklagte. „Ich war am Klo“, behauptete er. „Wie i z'ruck kommen bin, war's vorbei.“
Ganz so war es nicht, wie man auf einem Video erkennen konnte, das der 20-Jährige während des Streits im Lokal aufgenommen hatte.
„Da sage ich: I stich' di ab, wie die Rauferei war“, gab der 54-Jährige zu. „Keine Ahnung, was war. Es ist alles irgendwie g'lafen.“ Dass der 55-Jährige dem 20-Jährigen Faustschläge versetzte, habe er „nicht mitgekriegt“.
Video: Auch der 20-Jährige äußerte Beleidigungen
Die Richterin spielte das Video mehrfach im Verhandlungssaal ab. Man hörte den 20-Jährigen lautstark schimpfen. Er nannte die beiden Lokalbesucher „Alkoholiker“ und „Schwuchteln“. Am Video sind auch die rassistischen Beleidigungen des 55-Jährigen dokumentiert und die Drohung des 54-Jährigen.
Plötzlich waren die Bilder verwackelt. Das soll der Moment gewesen sein, als der 55-Jährige den 20-Jährigen körperlich attackierte.
Nach der Aussage des 54-Jährigen wurde der Erstangeklagte hereingeholt. Er behauptete, dass er zornig gewesen sei und dem 20-Jährigen das Handy wegnehmen wollte, bestritt aber, auf den jungen Mann eingeschlagen zu haben. „Er hat mich getreten“, behauptete der Frührentner. „Ich bin dann abg'haut“, schilderte er den weiteren Verlauf. „Mir ging der Schirch auf: Was ist, wenn er ein Messer oder eine Pistole hat?“, meinte er.
„Der andere hatte eine Verletzung im Gesicht“, sagte die Richterin. „Da fehlt etwas in Ihrer Geschichte“, stellte sie fest.
„Na, da fehlt nix“, antwortete der 55-Jährige.
Opfer vor Gericht: „Ich wollte mir das nicht gefallen lassen“
„Sie fingen an, mich zu beleidigen“, sagte der als Zeuge einvernommene 20-Jährige. „Daraufhin habe ich zurückbeleidigt. Ich wollte mir das nicht gefallen lassen“, berichtete er. Der 55-Jährige habe auch das „N-Wort“ benützt.
Dann habe der Frühpensionist zugeschlagen. „Ich versuchte mich zu wehren, war aber eingezwängt“, schilderte der 20-Jährige die Situation. Im Spital seien Prellungen diagnostiziert worden.
Die Richterin ermahnte den jungen Mann wegen dessen „Schimpftirade“, die im Video zu hören war: „Ich finde es nicht in Ordnung, was Sie sagten. Das ist nicht der richtige Weg, um auf rassistische Äußerungen zu reagieren.“ Der junge Mann solle „an sich arbeiten“.
Als Zeuge wurde ein Freund des 20-Jährigen befragt, der bei dem Vorfall im Lokal dabeigewesen war. Er habe gesehen, wie der 55-Jährige seinen Freund mit der Faust schlug, sagte der 19-Jährige. „Es war sehr unnötig“, meinte er.
Wirt hört öfter beleidigende Äußerungen
Der Wirt des Lokals wurde ebenfalls vor Gericht befragt. „Ich muss ja schauen, dass sich keiner umbringt“, meinte er. „Das sind ja lauter Aus..., lauter andere“, sprach er über seine Gäste. Verspottungen wegen der Hautfarbe höre er „oft“: „Ich habe ja lauter Ausländer, 40 Prozent“, berichtete er.
„Sahen Sie, was am Tisch vorfiel, wo der 20-Jährige saß?“, fragte die Richterin.
„Na! Das hab' ich nicht gesehen. So war's“, schrie der Wirt. „Nachher hat er seine Palatschinken gegessen. Und er hat noch zehn Leute angerufen. Dann ist er gegangen. Das ist gut, sonst hätten sie ihn zusammeng'haut“, teilte er in hoher Lautstärke seine Erinnerungen an den 20-jährigen Gast mit. „Wollen Sie wissen, wie's zugeht?“, fragte er die Richterin.
„Nein“, wehrte diese ab. „Das war harmlos!“, informierte der Wirt.
Milde gerichtliche Vorgehensweise gegenüber den Angeklagten
Schlussendlich erfolgte zu einem Teil der Vorwürfe ein Freispruch. Weil die beiden Männer zu anderen Vorwürfen - teilweise widerstrebend - die Verantwortung übernommen hatten, erhielten sie eine Diversion.
Das Verfahren gegen die Angeklagten wurde auf eine Probezeit von zwei Jahren vorläufig eingestellt. Der 55-Jährige muss an das Opfer 150 Euro Schadenersatz bezahlen. „Ich habe das Mitverschulden des Opfers aufgrund massiver Provokation mitberücksichtigt“, erklärte die Richterin.
Die Staatsanwältin gab zum diversionellen Vorgehen keine Erklärung ab.