Güssinger Behörde mit Kamikaze gedroht: Mann vor Gericht
Unterbringung angeordnet
Bei einem Termin auf der Bezirkshauptmannschaft Güssing formte ein 39-Jähriger die Hand zur Pistole und drohte einer Psychologin und einem Sozialarbeiter mit dem Umbringen.
Der 39-Jährige war im August verhaftet worden. Jetzt soll er in einer spezialisierten Einrichtung untergebracht werden.
© BVZ/Kirchmeir
„Wenn ein Krieg kommt und die Islamisten kommen, schaue ich zu, wie sie euch massakrieren, oder ich bringe euch selber um“, sagte ein 39-jähriger Vater dreier Kinder am 9. August 2023 bei einem Termin in der Bezirkshauptmannschaft.
Er äußerte noch zwei weitere Drohungen, die seitens der Beamten ernst genommen wurden. Der Mann wurde zwei Tage später verhaftet und stand nun wegen des Vorwurfs der schweren Nötigung vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft forderte nicht nur die Bestrafung des Mannes sondern auch dessen Unterbringung in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung.
Nach Suizidversuch im Koma
Anlass für die psychologische Begutachtung, die am 9. August 2023 auf der Bezirkshauptmannschaft Güssing durchgeführt werden sollte, war ein Selbstmordversuch, den der Angeklagte Ende Mai 2023 begangen hatte. „Das war kein Suizidversuch, das war eine Dummheit“, stellte der Angeklagte klar. Danach sei er im Koma gelegen, gab er bekannt.
Das psychologische Gutachten sollte im Rahmen einer Prüfung der Erziehungsfähigkeit des Angeklagten durchgeführt worden. Zwei Söhne des Mannes waren bereits fremduntergebracht worden, einen von ihnen hatte er 2019 gewürgt und dadurch verletzt, was von der Staatsanwaltschaft ursprünglich als Mordversuch gewertet, vom Gericht dann aber als schwere Körperverletzung verurteilt worden war.
Gefährdung der kleinen Tochter sollte geklärt werden
Die Söhne entstammen einer Partnerschaft mit der Schwester der jetzigen Lebensgefährtin des 39-Jährigen. Mit dieser hat er eine kleine Tochter, die im Kindergarten davon gesprochen haben soll, dass „der Papa der Mama wehgetan“ habe. Das Mädchen soll dabei gewesen sein, als der 39-Jährige versuchte, sich das Leben zu nehmen. Geklärt sollte nun werden, ob das Kind durch den Vater einer Gefährdung ausgesetzt sein könnte.
Auf das „Jugendamt“ ist der 39-Jährige nicht gut zu sprechen. Er bezeichnete die Beamten als „Pappenheimer“, warf ihnen Rechtsverletzungen wie Beweismittelfälschung und Erpressung vor. „Ich fühlte mich genötigt, das zu sagen, um zu verhindern, dass sie weitere Straftaten begehen“, gab er vor Gericht zu, am 9. August 2023 die angeklagten Drohungen geäußert zu haben.
„Hass auf BH grenzenlos“
„Das ganze Gespräch war von aggressiven Äußerungen geprägt“, berichtete jene Psychologin, die das Gutachten über den 39-Jährigen hätte erstellen sollen. Der 39-Jährige habe erwähnt, dass sein „Hass auf die BH grenzenlos“ sei.
Die Vorgeschichte der Fremdunterbringung der Söhne war auch ein Thema. „Er sagte, er habe damals überlegt, ob er Kamikaze macht und ein paar von uns mitnimmt“, berichtete ein in der Bezirkshauptmannschaft tätiger Sozialarbeiter. Auch diese Äußerung sei von einer Pistolengeste begleitet worden.
Behörde traf Sicherheitsvorkehrungen
Die Bezirksbehörde habe daraufhin Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Auch privat habe man überlegt, wie man sich schützen könne, berichtete der Sozialarbeiter.
Bei dem Termin in der Bezirkshauptmannschaft sei er, so der Angeklagte, ruhig geblieben. „Fast bis zum Schluss“, sagte er. Dann habe es „ein paar Dinge“ gegeben, die ihm „sauer aufstießen“.
„Da war ich etwas ungehalten und bezeichnete sie als Kriminelle“, berichtete er. „Das würde ich nicht als Beschimpfung auffassen, sondern als deutschen Wortgebrauch dafür, was sie getan haben.“
39-Jähriger fürchtete Wegnahme der Tochter
Bei der Polizei hatte der 39-Jährige zugegeben, dass er wollte, dass sich die Beamten vor ihm fürchten. „Damit sie es sich zweimal überlegen, ob sie mir meine Tochter wegnehmen“, erklärte er.
Im Juni war ein Waffenverbot gegen ihn verhängt worden. Das fand der Angeklagte lächerlich: „Es gibt tausende Möglichkeiten, ins Gras zu beißen“, argumentierte er.
Ein psychiatrischer Sachverständiger diagnostizierte bei dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung. Der 39-Jährige habe die Wahrnehmung, „immer das Opfer zu sein“. Es bestehe die Gefahr weiterer strafbarer Handlungen.
Wieder Vorwürfe gegen BH geäußert
In langatmigen Ausführungen warf der Angeklagte am Ende des Verfahrens der Behörde ein weiteres Mal „Rechtsverletzungen“ und eine „kriminelle Vorgangsweise“ vor. Er habe seinen Kindern nicht den kleinsten Kratzer zugefügt, sie „noch nie heiß geduscht“ und „nur ein einziges Mal attackiert“. Auch habe er widerlegen können, dass seine Kinder „unterernährt“ seien.
Gerichtspräsident Karl Mitterhöfer erklärte dem Mann, dass er mit seinen Drohungen und Behauptungen seine Situation verschlechtere. „Das sehe ich jetzt ein“, gab der Angeklagte zu. „Immerhin bin ich jetzt seit fünf Monaten im Gefängnis.“
Er wurde zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, davon zwölf Monate bedingt. Der Schöffensenat ordnete außerdem die strafrechtliche Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an.
Der Angeklagte kündigte sofort an, gegen dieses Urteil ein Rechtsmittel zu erheben. „Einfach, weil es absolut lächerlich ist“, wie er sagte. „Ich hatte die Absicht, mich und meine Frau zu schützen. Aufgrund von Beweisen, die Ihnen scheißegal sind“, fügte er hinzu.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.