Eltern überfordert: 55-jähriger Sohn aus Bezirk Neusiedl eingewiesen
Vater bedroht
Zum zweiten Mal innerhalb von sieben Monaten stand ein frühpensionierter 55-jähriger Mann wegen seines bedrohlichen Auftretens gegenüber seinen Eltern vor Gericht.
"Eher Hilfe als Haft" wäre für den 55-Jährigen notwendig, meinte der Verteidiger.
© BVZ/Kirchmeir
Am 6. Jänner 2024 soll sich der 55-Jährige vor seinem Vater aufgebaut und mit einer Eisenstange knapp bei dessen Kopf vorbeigeschlagen haben. Er traf nicht den Vater, sondern eine Weihnachtskrippe und einen Tisch.
Der Vater betätigte den Notruf, der Sohn wurde in Untersuchungshaft genommen.
Zwölf Vorstrafen sind im Strafregister des 55-Jährigen mit Wohnsitz im Bezirk Neusiedl eingetragen. Zuletzt hatte er sich Anfang September 2023 vor Gericht verantworten müssen, weil er mit einem Messer auf seine Eltern losgegangen war. Damals wurde er zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Am 4. April 2024 ging es um den Vorfall vom 6. Jänner. „Für den Angeklagten ist eher Hilfe als eine Haftstrafe notwendig“, meinte der Verteidiger. Erheblicher Alkoholkonsum sei dem bedrohlichen Akt vorangegangen.
Angeklagter: „Ich habe nur herumgefuchtelt!“
„Ich habe nur herumgefuchtelt“, meinte der Angeklagte. Worte wie „Ich erschlag dich!“, habe er gegenüber seinem Vater nicht gebraucht. „Den Wortlaut hab' ich nie in meinem Mund gehabt“, erklärte er.
Zehn Bier habe er damals täglich getrunken. „Wenn ich angeheitert bin, sag ich ab und zu etwas“, informierte der 55-Jährige das Gericht. „Sonst bin ich der ruhigste Mensch.“
Der Streit sei entbrannt, berichtete der Vater des Angeklagten, weil sein Sohn nicht zuhause bleiben wollte, während die Eltern einem Bekannten einen Besuch abstatteten. „Ich sagte, er hat schon genug getrunken. Er bekommt ein Bier und soll dableiben“, schilderte der Vater die Situation.
Da habe sein Sohn die Stange genommen und damit herumgefuchtelt. „Es war ein kurzer Zeitraum, wo er auf mich zuging“, so der Vater. Verletzt sei er von seinem Sohn noch nie worden.
Kein Platz in der Entzugsanstalt für den Sohn
Seit längerem bemühe er sich, so der Vater, um einen Platz in einer Entzugsanstalt für seinen Sohn. „Vier Monate habe ich gesucht und mir wurden alle Türen zugeschlagen“, beklagte sich der Vater.
Der 55-Jährige wurde zu neun Monaten Haft verurteilt, zusätzlich muss er die sechs Monate Haft aus der bedingt ausgesprochenen Strafe vom September 2023 verbüßen. Die mittlerweile dreimonatige Untersuchungshaft wird angerechnet.
Der 55-Jährige wird in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher untergebracht. Er nahm das Urteil an.