Gewalttat per Mail bei der Polizei angekündigt
Vater verurteilt
Im Jänner 2026 schickte ein 44-jähriger Vater eine E-Mail an die Polizei. Er kündigte an, er werde gegenüber der Ex-Freundin seines Sohnes gewalttätig werden, wenn diese an der Adresse des Sohnes vorbeifahren würde.
In Arbeitskleidung kam der Angeklagte zur Verhandlung. Er hatte sich beim Termin vertan.
© BVZ/Kirchmeir
Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt klagte den Mann, der im Bezirk Mattersburg lebt, wegen versuchter Nötigung an. Am Dienstag, 14. April 2026, war die Gerichtsverhandlung angesetzt, doch der Angeklagte fehlte.
Sein Anwalt erreichte ihn am Handy, der 44-Jährige teilte ihm mit, er habe geglaubt, der Termin sei erst zehn Tage später. Direkt vom Arbeitsplatz fuhr der Angeklagte los, 30 Minuten später saß er im Gerichtssaal.
Das Ambiente kennt er von einem Verfahren, das im August 2024 stattgefunden hatte. Damals hatte der Vater seinem Sohn zur Flucht vor der Polizei verholfen.
Jene junge Frau, wegen der der Sohn des Angeklagten schon vor zwei Jahren straffällig geworden war, spielte auch diesmal wieder eine Rolle. Der „liebende Vater“, wie ihn der Verteidiger nannte, hatte gegenüber der Polizei im Jänner einen „Einsatz mit vermeidbarer schwerer Körperverletzung“ angekündigt, sollte die 19-jährige Niederösterreicherin an der Wohnadresse seines Sohnes auftauchen.
„Er wollte den Sohn beschützen“, versuchte der Anwalt das E-Mail zu erklären. „Im Hintergrund gibt es eine größere Geschichte mit Ihrem Sohn“, stellte die Richterin fest. Dieser habe sein Strafverfahren noch vor sich.
„Was fiel Ihnen ein, diese Nachricht zu schreiben?“, fragte sie den Angeklagten.
„Mädchen schickte pornografische Darstellungen“
„Ich finde, es ist Mobbing, wenn das Mädchen ihm pornografische Darstellungen mit einem anderen schickt“, sagte der Angeklagte. „Ich hatte Angst, mein Sohn könnte sich etwas antun.“ Das Mail habe er an die Polizei übermittelt, „weil ich dachte, das ist der einzige Weg, dass man mir zuhört“.
„Die Polizei zeigte mir das E-Mail“, berichtete die 19-Jährige als Zeugin. Sie habe dann Angst gehabt, dass der Angeklagte sie aufsuche. „Ich bin nicht so schwer zu finden“, sagte sie.
„Ich habe panische Angst vor diesem Mädchen“, sagte der Angeklagte. „Zweimal kommt sie in die Gasse, zweimal passiert das Unheil.“
„Polizei war willenloses Werkzeug“
„Die Polizei hat sich als willenloses Werkzeug des Angeklagten verhalten, indem sie das Mail weiterleitete“, kritisierte der Verteidiger und ersuchte um einen Freispruch.
Der 44-Jährige wurde wegen Nötigung schuldig gesprochen und zu 4.080 Euro Geldstrafe sowie zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er muss drei Jahre lang jegliche Kontaktaufnahme zur Ex-Freundin seines Sohnes unterlassen und darf sich ihr nicht nähern.
„Es ist sicher eine Ausnahmesituation und schwer für die Eltern, wenn so etwas passiert“, sagte die Richterin. „Nichtsdestotrotz ist es nicht der richtige Weg“, ermahnte sie den Angeklagten. Dieser nahm das Urteil an.