Gericht hebt Ausschreibung für Busverkehr im Burgenland teils auf

Vergabe neu aufrollen

Das Landesverwaltungsgericht Burgenland (LVwG) hat der Beschwerde eines privaten Busunternehmens stattgegeben - die Verkehrsbetriebe Burgenland GmbH (VBB) muss daher auf Basis der Entscheidung eine neue Zuschlagsentscheidung treffen. Bei der Ausschreibung geht es um den Linienverkehr im Mittel- und Südburgenland. Beanstandet wurde vom privaten Betreiber die Aufforderung zur Letztangebotsabgabe - diese wurde vom LVwG für nichtig erklärt, hieß es am Donnerstag zur APA.

Gericht hebt Ausschreibung für Busverkehr im Burgenland teils auf

© VBB, Gluschitsch

Das private Unternehmen hatte einen Nachprüfungsantrag sowie eine einstweilige Verfügung gegen die Aufforderung zur Letztangebotsabgabe eingebracht. Um die Zuschlagsentscheidung an sich ging es dabei nicht. Die Firma war zunächst davon ausgegangen, die Leistung mit eigenen Bussen erbringen zu dürfen und nicht mit jenen der VBB fahren zu müssen.

Das LVwG erklärte die Aufforderung zur Abgabe des Letztangebots für nichtig und begründete dies damit, dass im Laufe des Verhandlungsverfahrens eine wesentliche Ausschreibungsbedingung geändert worden sei. Während die ursprünglichen Unterlagen den Einsatz eigener Fahrzeuge zuließen, sei mit der Aufforderung zum Letztangebot verbindlich festgelegt gewesen, die Leistung ausschließlich mit VBB-Bussen zu erbringen. Diese nachträgliche Veränderung habe den vergaberechtlichen Grundsätzen widersprochen - "weshalb die Aufforderung zum Letztangebot für nichtig zu erklären war", so das LVwG.

Im Vergabeverfahren für den Linienbusverkehr im Mittel- und Südburgenland muss die VBB nun zu jenem Punkt vor der Aufforderung zum Letztangebot zurückgehen. Auf dieser Basis sei dann die Zuschlagsentscheidung zu treffen.

Im Vergabeverfahren für den Linienbusverkehr im Mittel- und Südburgenland muss die VBB nun zu jenem Punkt vor der Aufforderung zum Letztangebot zurückgehen. Auf dieser Basis sei dann die Zuschlagsentscheidung zu treffen.

Die VBB erklärten auf APA-Anfrage, das Vergabeverfahren sei „im Grunde bestätigt“ worden. „Nur in zwei Details“ würden Nachbesserungen verlangt. Darauf werde man entsprechend reagieren.

Die ÖVP kritisierte in einer Aussendung, dass unter SPÖ-Verantwortung „wieder einmal Ausschreibungen und Vergabeverfahren offenbar nicht sauber abgewickelt werden“. Klubobmann Bernd Strobl forderte Aufklärung, wer dafür die Verantwortung trägt.

Kritik kommt auch von FPÖ-Klubobmann Christian Ries: „Eine Ausschreibung ist kein Wunschkonzert, bei dem man während des laufenden Verfahrens die Spielregeln verändert. Ein Anbieter muss von Beginn an wissen, welche Fahrzeuge er einsetzen darf, welche Kosten er kalkulieren muss und auf welcher Grundlage sein Angebot bewertet wird.“ Geradezu grotesk sei die Darstellung der VBB, wonach man sich durch die Entscheidung „im Grunde bestätigt“ sehe: „Wer vom Landesverwaltungsgericht gezwungen wird, einen wesentlichen Verfahrensschritt neu aufzurollen, wurde nicht bestätigt. Er wurde wegen eines Fehlers zurückgeschickt."

Aktualisiert am 23.7.2026 um 15:00 und 16:37