Ungar wollte bei Bewässerungsanlage Diesel stehlen

Verurteilt

Am 24. März 2024 versuchte ein Ungar in Andau bei einem Gemüsefeld Diesel aus einem Aggregat abzuzapfen. Jetzt stand er vor Gericht.

Ungar wollte bei Bewässerungsanlage Diesel stehlen

© BVZ/Kirchmeir

Angeklagt wurde der 40-jährige Ungar nicht nur wegen des letztlich vereitelten Dieseldiebstahls, sondern auch, weil er die einschreitenden Plantagenarbeiter mit einem Klappmesser bedroht und mit Steinen nach ihnen geworfen haben soll. Bei der Polizei hatte er dann behauptet, er sei von den Arbeitern geschlagen worden. Das brachte ihm zusätzlich den Vorwurf der Verleumdung ein, weil die Arbeiter bestritten, den Dieseldieb verletzt zu haben.

„Ich bleibe dabei, dass ich von den beiden geschlagen wurde“, hielt der Angeklagte am 2. Juli 2024 vor Gericht seine Beschuldigungen aufrecht. „Ich war ja total blau, die Polizei hat das gesehen.“

„Was machten Sie dort am Feld?“, wollte Richterin Karin Lückl wissen.

„Ich war von der Arbeit unterwegs nach Hause und musste dort meine Notdurft verrichten“, behauptete der Angeklagte.

Am Tatort fand man Absaugschlauch und Kanister

„Man fand dort einen Absaugschlauch und einen Kanister“, hielt die Richterin dem Ungarn vor. „Es sieht so aus, als ob Sie versuchten, Diesel abzuzapfen.“

„Davon hörte ich, es stimmt aber nicht“, sagte der Angeklagte.

Auffällig sei auch gewesen, so die Richterin, dass der 40-Jährige nicht unmittelbar neben der Straße, sondern weiter weg im Bereich des Feldes angetroffen wurde.

Der ermittelnde Polizist bestätigte, dass er an dem mutmaßlichen Dieseldieb Verletzungen wahrgenommen habe. „Er behauptete, er sei geschlagen worden“, sagte der Polizist. Er habe im Gesicht des Verdächtigen Blutspuren gesehen.

Jener Arbeiter, der den mutmaßlichen Dieseldieb gemeinsam mit einem Kollegen ertappt und zur Rede gestellt hatte, hatte gegenüber der Polizei angegeben, er sei von dem Ungarn mit Steinen beworfen worden. Auch von einem Klappmesser, das der Ungar gezückt haben soll, war die Rede gewesen. In seiner Gegenwart habe es aber keine Tätlichkeiten gegeben, so der Polizist. Jedoch seien „alle aufgebracht“ gewesen.

Die Verletzungen soll sich der Angeklagte zugezogen haben, so die Aussage der beiden Arbeiter, weil er wiederholt gestolpert und gestürzt sei.

Heuer kamen bereits 600 bis 800 Liter Diesel abhanden

Der Vorgesetzte der Arbeiter war dann mit einem Traktor zum Ort des Geschehens gekommen. „Von Jänner bis März waren bereits 600 bis 800 Liter Diesel aus dem Bewässerungsaggregat gestohlen worden“, berichtete er. Er habe aber deswegen keine Anzeige erstattet. „Zuerst dachte ich, dass der Dieselverlust etwas mit dem Aggregat zu tun hatte“, sagte er. „Doch dann haben wir den Mann dort angetroffen und waren der Meinung, dass er die ganze Zeit den Diesel gestohlen hat.“

Das sei nur ein Verdacht, schränkte er gleich ein. „Behaupten kann ich das nicht. Aber ich glaube, jeder normale Mensch hätte ihn verdächtigt“, sagte der Gärtner.

Der Verteidiger beantragte einen Freispruch, weil sein Mandant dabei blieb, dass er nicht versucht habe, Diesel abzusaugen.

Richterin Karin Lückl verurteilte den 40-Jährigen wegen versuchten Diebstahls zu einem Monat Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zu den anderen Vorwürfen - der Verleumdung und der gefährlichen Drohung - erging ein Freispruch.

Richterin sah versuchten Dieseldiebstahl als bestätigt an

„Ich glaube, dass Sie sehr wohl versuchten, Diesel zu stehlen“, begründete die Richterin das Urteil. Sie könne sich aber auch vorstellen, dass die Arbeiter „mehr als sauer waren“ und dass der Angeklagte tatsächlich von ihnen geschlagen wurde. „Die Angaben der Zeugen wirkten in gewisser Weise abgesprochen“, erwähnte die Richterin noch. Sie gehe davon aus, dass der Angeklagte die Arbeiter nicht verleumdet hat. Falls er wirklich ein Messer zückte und Steine warf, sei das eventuell als Notwehr einzustufen.

Der Angeklagte nahm das Urteil an.