Prozess gegen Ex-Lokalbetreiber: Jetzt Freispruch

Vieles war unklar

Rund um ein Lokal im Bezirk Oberwart tauchten Drogendeal-Vorwürfe auf. Am Montag, 1. Juli 2024, fanden dazu in Eisenstadt Strafprozesse statt. Update: Zwischenzeitlich erfolgten Freisprüche.

Die beiden Angeklagten am Weg in den Gerichtssaal.

Die beiden Angeklagten am Weg in den Gerichtssaal.

© BVZ/Kirchmeir

Angeklagt wurden einerseits ein Pärchen, das früher das Lokal betrieben hat, und eine Ex-Mitarbeiterin, die aus der Schweiz nicht freiwillig ausreisen will und sich daher bislang nicht dem Strafverfahren in Österreich stellte.

Vor Gericht stand auch ein Arbeitsloser, der 880 Gramm Cannabiskraut und 138 Gramm Kokain verkauft haben soll.

Am Vormittag des 1. Juli saßen zunächst der 29-jährige ehemalige Betreiber des Lokals und seine 27-jährige Freundin als Angeklagte im Gerichtssaal. Sie waren für den Tag am Landesgericht aus den Vereinigten Arabischen Emiraten angereist, wo sie jetzt leben.

Vorgeworfen wurde ihnen, Kokain und Cannabis konsumiert und weitergegeben zu haben. Beide bekannten sich nicht schuldig.

In die Deals soll auch jene 36-jährige Rumänin involviert gewesen sein, die in der Schweiz lebt. Ein Übergabeverfahren war anhängig, die österreichischen Behörden bemühten sich darum, dass die Frau ausgeliefert wird.

Es ging um den Verkauf von „weißem Schnee“

Ein 41-jähriger Arbeitsloser, der in dem Lokal ausgeholfen hatte und dort „aufschreiben“ lassen durfte, gab an, der 29-Jährige habe ihm im Dezember 2020 angeboten, „dass ich weißen Schnee weiterverkaufe, um meine Schulden zu reduzieren“. Er habe das abgelehnt.

Die Richterin konfrontierte ihn mit der Aussage des Lokalinhabers. Demnach habe der 29-Jährige dem Arbeitslosen angeboten, „Pulver für seine Laufhaus-Freundin zu kaufen“. „Nein, ich hätte es verkaufen sollen“, sagte der Arbeitslose.

Von Kokain-Verkäufen in dem Lokal habe er nichts mitbekommen. „Wenn ich dort war, war ich stockbetrunken“, sagte der Zeuge.

Ein weiterer Zeuge widerrief die Angaben, die er im Jänner 2023 bei der Polizei gemacht hatte. Damals hatte er behauptet, der 29-jährige frühere Lokalbetreiber habe ihm ein Gramm Kokain um 80 Euro verkauft. Das sei nicht passiert, behauptete der Zeuge nun vor Gericht. „Was ich auf einem Zettel unterschrieben habe, stimmt gar nicht“, sagte er.

Die Anzeige gegen das Pärchen sei ihm vom Inhaber des Lokals vorgelegt worden, er habe das unterschrieben.

Am Nachmittag des 1. Juli stand dann ein weiterer Beteiligter in dem obskuren Drogenverfahren vor Gericht. Der vorbestrafte 34-jährige Arbeitslose soll von 2019 bis 2022 880 Gramm Cannabiskraut und 138 Gramm Kokain verkauft haben.

Prozess gegen Ex-Lokalbetreiber: Jetzt Freispruch

© BVZ/Kirchmeir

Die in der Schweiz lebende Rumänin hatte behauptet, der 34-Jährige habe Drogen an das Pärchen verkauft, das jetzt in den Vereinigten Arabischen Emiraten lebt.

„Die Aussagen und Mengen sind völlig falsch und ins Reich der Phantasie abzutun“, sagte der Verteidiger zur Anklage gegen den 34-Jährigen. Sein Mandant gab Kokainverkäufe von maximal zehn Gramm an zwei Personen zu und bekannte sich schuldig, selbst Cannabis und Kokain konsumiert zu haben.

Die Angaben der in der Schweiz lebenden Ex-Lokal-Mitarbeiterin seien nicht richtig. Er habe dieser keine Drogen verkauft, so der Angeklagte.

Angeklagte vom Vormittag sagten nachmittags als Zeugen aus

Als Zeugen wurden am Nachmittag der Ex-Lokal-Betreiber und seine Freundin vernommen, die am Vormittag selbst als Angeklagte vor Gericht gestanden waren.

Beide machten von ihrem Aussageverweigerungsrecht nicht Gebrauch. „Ich habe nichts zu befürchten“, sagte der Ex-Lokal-Betreiber. Die in der Schweiz lebende Frau und ein weiterer Zeuge seien vom Inhaber des Lokals „bestochen“ worden, „damit sie falsch aussagen sollen“.

Anzeige als „Racheakt“ des Lokalinhabers?

„Unsere Vermutung ist, dass er sich revanchieren will“, meinte der 29-jährige Ex-Lokal-Betreiber. Am Landesgericht Eisenstadt sei ein Zivilverfahren anhängig. „Ich klagte als Privatperson“, gab der 29-Jährige bekannt. Die Klage sei gegen den Lokalinhaber und jene ehemalige Firma eingebracht worden, die er und seine Freundin aufgebaut hätten, so der 29-Jährige.

Er habe von dem 34-Jährigen jedenfalls kein Suchtgift erworben. Auch seine Lebensgefährtin bestritt, über die Rumänin von dem 34-Jährigen Drogen bezogen zu haben. „Ich habe mit ihm nichts zu tun gehabt in Bezug auf Suchtgift“, sagte die Frau.

Ein ermittelnder Polizist gab an, dass die Anzeige wegen des Drogenhandels vom Lokalinhaber eingebracht worden sei. Er habe angegeben, dass „die ehemalige Putzfrau“, also jene Ex-Mitarbeiterin, die jetzt in der Schweiz lebt, Aussagen über den angeblichen Suchtgifthandel machen könne.

Es sei dann zu einer Einvernahme gekommen, die unter Zeitdruck stattgefunden habe, weil sich die Zeugin um ihren kleinen Sohn habe kümmern müssen. „Sie hatte aber so viel zu sagen, dass wir nicht schnell fertig waren“, so der Kriminalbeamte.

„Hatten Sie den Eindruck, dass sie ihre Erinnerung schilderte?“, fragte die Richterin.

„Ich kann schwer beurteilen, ob das richtig war“, sagte der Kriminalbeamte. Er habe versucht, die Aussagen abzuklären, weil es Widersprüche gegeben haben. Irgendwann sei aber der Kontakt zu der Frau abgebrochen.

Beide Prozesse wurden vertagt. Sobald die in der Schweiz lebende Rumänin an die österreichischen Behörden ausgeliefert wurde, geht es weiter.

Prozess im Februar 2025 fortgesetzt

In der am 4. Februar 2025 vor dem Landesgericht Eisenstadt fortgesetzten Hauptverhandlung wurden der ehemalige Lokalbetreiber und seine Lebensgefährtin nach einer ausführlichen Beweisaufnahme vollumfänglich freigesprochen. Nach eingehender Prüfung der Beweislage konnte die Schuld der Angeklagten nicht nachgewiesen werden. Das Gericht entschied daher auf Freispruch gemäß § 259 Z 3 StPO, da kein hinreichender Schuldbeweis vorlag.

Die Verteidigung wurde von Rechtsanwalt Urim Bajrami, Partner der Stadler Völkel Rechtsanwälte GmbH, übernommen. „Im Verlauf des mehrstündigen Verfahrens konnten sämtliche gegen die Mandanten erhobenen Vorwürfe entkräftet werden“, informierte der Rechtsanwalt die BVZ. Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig.

Die nunmehr anwesende mitangeklagte Rumänin wurde hinsichtlich des Suchtgifthandels ebenfalls freigesprochen, hinsichtlich des Eigengebrauchs erhielt sie eine Diversion.