68.320 private Waffen im Burgenland: Immer mehr haben eine zuhause
Mit Umfrage!
Um knapp 20 Prozent ist die Zahl der Waffenbesitzer im Burgenland seit 2018 gestiegen. Voraussetzung ist unter anderem ein psychologisches Gutachten und ein Waffenführerschein. Händler und Büchsenmacher erzählen aus der Praxis.
Stefan Umathum ist Büchsenmacher in Frauenkirchen.
© zVg Umathum
Im Zentralen Waffenregister waren mit Stichtag 1. Jänner 2024 17.480 Waffenbesitzer im Burgenland erfasst. 2018 waren es 14.669 gewesen. Innerhalb von sechs Jahren ist die Zahl der Waffenbesitzer somit um rund 2.800, das sind fast 20%, gestiegen.
In ihrem Besitz stehen 1.742 Waffen der Kategorie A, das sind verbotene Waffen und Kriegsmaterial, 27.909 Waffen der Kategorie B, das sind Revolver, Pistolen und halbautomatische Waffen, und 38.669 Waffen der Kategorie C, das sind Büchsen und Flinten.
1.742 „verbotene Waffen“ sind im Privatbesitz
Maschinengewehre und Pumpguns zählen zu der am strengsten geregelten Kategorie A. Wer sich darüber wundert, dass es im Burgenland Menschen gibt, die solche „verbotenen Waffen“ besitzen, dem sei mitgeteilt, dass Ausnahmegenehmigungen die Voraussetzung dafür schaffen, dass im Burgenland 1.742 Waffen dieser Kategorie A im Privatbesitz sind.
Sportschützen würden eine solche Ausnahmegenehmigung erhalten, wenn sie eine Begründung vorlegen können, warum sie eine verbotene Waffe benötigen, heißt es aus dem Innenministerium. Die Waffenbehörde - im Burgenland mit Sitz bei den Bezirkshauptmannschaften - entscheidet dann darüber, ob die Ausnahmegenehmigung erteilt wird.
Für den Erwerb von Waffen der Kategorien C gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Eine Genehmigung braucht man dafür nicht, es darf aber kein Waffenverbot vorliegen.
Voraussetzung für den Erwerb von Waffen der Kategorie B ist eine Waffenbesitzkarte oder ein Waffenpass. Beides ist ab einem Mindestalter von 21 Jahren erhältlich.
Mit einer Waffenbesitzkarte darf man geladene Waffen in den eigenen Wohn- und Betriebsräumen sowie eingefriedeten Liegenschaften bei sich tragen, der Waffenpass berechtigt zum Führen der Waffe im öffentlichen Raum.
Waffenpass nur ohne Vorstrafen
Wer eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass erwerben möchte, muss strafrechtlich unbescholten sein, die waffenrechtliche Verlässlichkeit per psychologischem Gutachten nachweisen und einen Kurs zum Waffenführerschein besuchen. Besitzer einer gültigen Jagdkarte brauchen keinen Waffenführerschein.
Erlangen kann man den Waffenführerschein zum Beispiel bei Büchsenmacher Stefan Umathum, der die Ausbildung in Theorie und Praxis einmal im Monat am Schießstand in Frauenkirchen anbietet.
Der erste Kurstermin des Jahres fand am 13. Jänner statt. Rund 15 Personen nahmen daran teil, darunter zwei Frauen.
Im Theorieteil wird das Wissen über Verwahrung und Transport sowie die geltenden Gesetze unterrichtet bzw. dieses aufgefrischt, im praktischen Teil müssen die Teilnehmer zeigen, dass sie die Handhabung einer Waffe beherrschen, und eine Serie auf eine zehn Meter entfernte Scheibe schießen. Frauenkirchener Büchsenmacher Stefan Umathum.
Stefan Umathum war 20 Jahre lang Berufssoldat und ist selbst erfahrener Sportschütze. „Wenn ich erkenne, dass sich jemand mit der Waffe schwertut, erhält diese Person am Ende des Kurses noch eine extra Hilfestellung von mir. Im Regelfall funktioniert das, sollte jedoch kein sicherer Schuss abgegeben werden können, so lege ich der Person nahe, sich von der Waffe zu trennen“, berichtet er.
Diesen Rat erteilt er zum Beispiel älteren oder kranken Personen, die stark zittern und daher die Waffe nicht mehr mit der nötigen Kraft und Sicherheit handhaben können.
Neue Waffen stellt Stefan Umathum kaum mehr her, in seiner Büchsenmacherwerk-statt werden in erster Linie Waffen repariert, umgearbeitet oder mit neuen Zielfernrohren ausgestattet.
Anna und Hannes Thiess betreiben in Neutal ein Waffengeschäft. Zu ihnen kommen immer wieder Kunden, die sich zum Schutz und zur Selbstverteidigung eine Waffe zulegen wollen. „Sie sagen, es ist ihnen lieber, wenn sie etwas zuhause haben“, berichtet Anna Thiess.

© Shutterstock/BVZ
Sie empfiehlt dann zunächst einen Pfefferspray, der ja auch eine Waffe ist. „Oder etwas Kleinkalibriges, Handliches mit nicht tödlicher Munition wie Reizstoff, Gummischrot oder Bean Bag Munition, mit dem sie hantieren können“, so die Waffenexpertin.
Andere Kunden erkundigen sich nur, absolvieren die Ausbildung zum Waffenführerschein und lösen bei der Behörde das waffenrechtliche Dokument, ohne gleich eine Waffe zu kaufen. Streng eingehalten wird die „Abkühlphase“ von drei Tagen: Erst nach dieser Frist und einer Abfrage im Zentralen Waffenregister können Über-18-Jährige, die keinem Waffenverbot unterliegen, eine Waffe der Kategorie C erwerben.
„Beim Privatwaffenkauf ist das eine andere Sache“, sagt Anna Thiess. „Aber wir müssen die gesetzlichen Vorschriften einhalten.“
Rund ein Drittel der Kunden sind Frauen. Die meisten von ihnen entdecken das Interesse an Waffen durch Freunde oder den Partner, die sich selbst mit Schusswaffen beschäftigen. Frauen tendieren meist in Richtung Faustfeuerwaffen und erlernen unter fachlicher Anleitung das Schießen.
Zitate zum Thema Waffenbesitz

© Privat
Helmut Flasch, Waffen Meixner Eisenstadt:„Das Waffengesetz ist meiner Meinung nach größtenteils gerecht und regelt unter anderem, dass nicht jeder zu einer Waffe kommt. Fast alle meiner Kunden haben ein sportliches oder hobbymäßiges Interesse am Schießsport. Ein willkommener Nebeneffekt ist, dass man sich notfalls auch wirkungsvoll verteidigen kann. Am einfachsten zu bekommen und mitzuführen sind Pfeffersprays, die ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden dürfen.“

© Privat
Büchsenmacher Stefan Umathum, Frauenkirchen:„Als die Flüchtlingskrise anfing, wollten viele eine Schusswaffe erwerben. Ich habe jedem davon abgeraten: Wenn man eine Schusswaffe besitzt, muss man damit auch schießen und es muss einem klar sein, dass man damit jemanden erschießen kann. Die meisten meiner Kunden sind bei einem Sportschützenverein und besitzen ihre Waffe aus sportlichen Gründen. Für uns Sportler ist die Schusswaffe ein Sportgerät, wie der Golfschläger für den Golfspieler.“

© Privat
Anna Thiess, Waffen Thiess, Neutal:„Will ein Kunde eine Waffe kaufen, so muss er sich bei uns ausweisen. Außerdem führen wir eine Strafregisterabfrage durch, dafür sind wir beliehen. Wenn uns eine Person verdächtig erscheint, führen wir auch bei Verkauf eines Pfeffersprays oder eines Messers eine Strafregisterabfrage durch. Das müssen wir machen: Wenn etwas passiert, wird nachgefragt, wo die Waffe gekauft wurde. Da gehen wir lieber auf Nummer sicher.“