Hornsteiner Bebauungsplan soll verdichteten Wohnbau einschränken
Wie wächst Hornstein?
Mit der neuen Bebauungsrichtlinie soll der Rahmen für „gesundes Wachstum“ der Marktgemeinde gesetzt werden. Nicht mehr als eine Wohneinheit pro 350 Quadratmeter Baugrund.
Bürgermeister Christoph Wolf und Gemeinderat Christoph Ferko (beide ÖVP) mit dem neuen Bebauungsplan.
© zVg Gemeinde
Im Zuge der Novellierung des Raumplanungsgesetzes – wovon es seit 2019 sechs Stück gab! – wurde auch der Hornsteiner Bebauungsplan erstmals geändert. Vieles davon wurde bereits seit Jahren diskutiert (die BVZ hat berichtet).
So wird etwa die Bebauungsdichte für neue Projekte mit 350 bzw. 400 Quadratmetern pro Wohneinheit festgelegt – je nach Gebiet. Damit soll verhindert werden, dass zur Profitmaximierung möglichst viele Einheiten auf möglichst viel Grund untergebracht werden. Pro Wohneinheit müssen zudem mindestens zwei Parkplätze auf Eigengrund errichtet werden, um den öffentlichen Parkraum nicht zusätzlich zu belasten.
Und, was in Fachkreisen oft Streitthema ist: auch was genau ein Bauplatz ist, wird in der Baurodnung definiert. Nämlich „eine zusammenhängende, in Bauland gewidmete Fläche, welche aus mehreren Grundstücken bestehen kann.“ Unklare Formulierungen hierbei könnten nämlich Umgehungen der Bebauungsdichte ermöglichen.
„Wir haben aus den Versäumnissen der Vergangenheit gelernt und weisen mit dem neuen Bebauungsplan den Weg in eine Zukunft mit einem gesunden Wachstum für unsere Gemeinde“, erklärt Bürgermeister Christoph Wolf selbstreflektiert. Verdichteten Wohnbau schränke man so stark ein, während „in lockeren Siedlungsgebieten auch eine moderne Architektur“ ermöglich wird. Besonders wichtig sei der Gemeinde dabei „der Erhalt des Dorfcharakters.“