36-Jähriger hortete Nazi-Andenken
Wiederbetätigung
In einer Vitrine hatte ein 36-Jähriger Nazi-Devotionalien ausgestellt, an Freunde schickte er Fotos und Videos mit NS-Bezug. Jetzt wurde der Mann verurteilt.
Das Urteil - 15 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 6.000 Euro Geldstrafe unbedingt - akzeptierte der Angeklagte.
© BVZ/Kirchmeir
Vor Gericht hatte ihn ein Chat mit einem anderen Beschuldigten gebracht, der von der Staatsanwaltschaft Krems nach dem Verbotsgesetz angeklagt worden war.
Wegen dieses einschlägigen Chats führte die Kriminalpolizei in der Wohnung des 36-Jährigen, der damals noch im Bezirk Oberpullendorf wohnte, eine Hausdurchsuchung durch. Zwischenzeitlich ist der Mann in den Bezirk Oberwart übersiedelt.
Am Mittwoch, 4. März 2026, nahm der Angeklagte im Schwurgerichtssaal im Landesgericht Eisenstadt Platz. Vorgeworfen wurde ihm, „zahlreiche Dinge mit NS-Bezug besessen und zum Teil in einer Glasvitrine zur Schau gestellt“ zu haben, wie die Staatsanwältin sagte.
Zahlreiche Videos und Fotos mit nationalsozialistischen Inhalten hatte der Mann auf seinem Handy abgespeichert, 26 einschlägige Bilder und zwei Fotos übermittelte er in 49 Fällen an unterschiedliche Chatgruppen.
„Es war einfach eine Blödelei. Dumm“, sagte der Angeklagte zum Versenden von „Stickern“. „Es ist schwierig zu erkennen, wo die Satire anfängt“, meinte er.
Er habe nicht nur Gegenstände aus der Zeit des Nationalsozialismus gesammelt, sondern auch aus früheren Zeiten. „Da war auch eine Haarschneidemaschine dabei“, meinte er.
In der Vitrine befanden sich unter anderem ein Bild eines NS-Soldaten, Bierflaschen mit dem Konterfei von Adolf Hitler, eine Münze mit einem Spruch der Nationalsozialisten, ein Radio mit Reichsadler und Hakenkreuz und ein Dolch mit Hakenkreuz.
„Warum hebt man so etwas zuhause auf?“, fragte die Richterin. „Mein Großvater musste mit 17 Jahren zur Front“, sagte der Angeklagte. „Das ist bei vielen in unserem Alter der Fall“, sagte die Richterin. „Trotzdem hängen sie nicht ein Foto von einem Wehrmachtsoldaten auf.“
Einen Chatpartner, offenbar ähnlicher Gesinnung, fragte der Angeklagte: „Willst du meine Sammlung anschauen?“ Die Männer tauschten Fotos von Dolchen, Waffen, Munition, Stahlhelmen. „Dazu will ich mich nicht äußern“, sagte der Angeklagte.
Die Richterin befragte ihn zu seinem Wissen über den Nationalsozialismus und Adolf Hitler. Der Angeklagte benötigte lange Nachdenkpausen, sagte manchmal gar nichts, antwortete ausweichend.
„Mir fällt schon noch etwas ein. Ich denke nur nach, wie ich es am besten...“, blieb der Angeklagte vage. Zum Massenmord an der jüdischen Bevölkerung äußerte er sich erst auf wiederholtes Nachfragen.
„Jetzt haben wir eine halbe Stunde gebraucht, bis wir bei der Massenvernichtung sind“, stellte die Richterin fest.
Zu Bildern mit geschmacklosen Texten mit NS-Bezug fragte die Richterin: „Finden Sie das lustig?“
„Jetzt finde ich es nicht mehr lustig“, antwortete der Angeklagte.
„Fanden Sie es vorher lustig?“, erkundigte sich die Richterin. Dazu wollte sich der Angeklagte wieder einmal nicht äußern.
Die Geschworenen sprachen den Mann der nationalsozialistischen Wiederbetätigung schuldig. Er wurde zu 15 Monaten Haft auf Bewährung und 6.000 Euro Geldstrafe unbedingt verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.