Nazi-Bilder an WhatsApp-Freunde verschickt: 2.400 € Strafe

Wiederbetätigung

Ein 55-jähriges Ex-FPÖ-Mitglied aus dem Bezirk Mattersburg stand jetzt wegen des Vorwurfs der nationalsozialistischen Wiederbetätigung vor einem Schwurgericht.

Der 55-Jährige hatte Bilder mit einschlägigen Inhalten verschickt.

Der 55-Jährige hatte Bilder mit einschlägigen Inhalten verschickt.

© BVZ/Kirchmeir

Von 2021 bis 2024 hatte der Mann einschlägige 43 Mediendateien gesammelt und am Handy gespeichert. Die Bilder seien geeignet, so die Staatsanwältin, das Gedankengut des Nationalsozialismus zu verharmlosen. „Einige davon stellten eine Rückkehr zum Nationalsozialismus als wünschenswert dar“, so die Staatsanwältin am Montag, 29. September 2025, in ihrem Anklagevortrag.

Der Angeklagte bekannte sich „teilweise schuldig“. Nur ein Jahr lang sei er Mitglied einer FPÖ-Ortsgruppe im Bezirk Mattersburg gewesen. „Würden Sie sich als politischen Menschen sehen?“, fragte die Richterin, die bei diesem Schwurprozess am Landesgericht Eisenstadt den Vorsitz führte.

„Nein, überhaupt nicht“, antwortete der Angeklagte.

„Wissen Sie, dass es verboten ist, solche Sachen weiterzuschicken?“, fragte die Richterin.

„Es war von mir ein blöder Schmäh“, sagte der Angeklagte.

Mit „Hitlerbart“ fotografieren lassen

Er hatte sich fotografieren lassen, als er den Hitlergruß zeigte. Auf einem weiteren Bild trägt der Angeklagte einen aufgeklebten „Hitlerbart“. Diese Fotos seien „in der Arbeit“ entstanden, so der Angeklagte.

„Es schaut so aus, als ob Sie sich damit identifizieren“, stellte eine der Richterinnen fest. „Sonst würde man sich ja nicht so fotografieren lassen.“ Derartige Bilder seien in Österreich verboten.

Andere Bilder, die der Angeklagte teilweise in WhatsApp-Gruppen mit Verwandten und Freunden teilte, zeigen Sujets mit Assoziationen zu Adolf Hitler und den Symbolen des Nationalsozialismus.

„Der Extrem-Neo-Nazi war er nicht“

Die Kriminalpolizei war dem Ex-FPÖ-Mitglied auf die Schliche gekommen, weil dieser in Kontakt mit einer anderen Person stand, gegen die strafrechtlich ermittelt wurde. Im November 2024 wurde das Handy des Angeklagten beschlagnahmt und danach ausgewertet. „Der Extrem-Neo-Nazi war er sicher nicht“, stellte ein ermittelnder Beamter fest.

Die Geschworenen erkannten den Angeklagten mit sechs zu zwei Stimmen der Wiederbetätigung schuldig. Er wurde zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 2.400 Euro Geldstrafe unbedingt verurteilt. Der 55-Jährige nahm dieses Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.