Polizeischüler verschickte Nazi-Bilder
Wiederbetätigung
Wiederbetätigung, Verhetzung, Kinderpornografie: 22-jähriger Südburgenländer verurteilt.
Ein Schwurgericht urteilte über die Straftaten des 22-Jährigen.
© BVZ/Kirchmeir, BVZ/Kirchmeir
Vor einem Schwurgericht musste sich am 22. Februar 2024 im Landesgericht Eisenstadt ein 22-jähriger Mann aus dem Bezirk Jennersdorf verantworten. Er hatte seit 2017, also bereits ab einem Alter von 15 Jahren, Bilder und Videos verschickt, mit denen das nationalsozialistische Gedankengut verharmlost wurde.
Der Südburgenländer hatte sogar einzelne Bilder und Videos selbst hergestellt. Selbst während er die Polizeischule besuchte, schreckte der junge Mann nicht davor zurück, sich durch das Versenden einschlägiger Bilder im nationalsozialistischen Sinn zu betätigen.
Ein Bild, das er als Polizeischüler manipulierte, kostete nicht nur ihn, sondern auch einen Kollegen den Platz in der Polizeischule. Der Angeklagte hatte ein Foto, das den Kollegen beim Blutspenden zeigte, manipuliert und dem Kollegen einen „Hitlerbart“ ins Gesicht kopiert. Dieses Bild schickte er dem Kollegen, der daraufhin angezeigt wurde.
Manipuliertes Bild kostete Angeklagten und Kollegen Platz in Polizeischule
Als sich herausstellte, wer Urheber des Bildes war, wurde auch der heute 22-Jährige aus der Polizeischule entlassen. Bei einer Hausdurchsuchung im Jänner 2023 fand die Polizei auf zwei Handys einschlägige Bilder und Videos.
Die Bilder zeigen Adolf Hitler, den Hitlergruß, das Hakenkreuz. „Teilweise wenden sich die Darstellungen gegen Juden und verherrlichen den Holocaust“, sagte die Staatsanwältin.
2017 hatte der Südburgenländer ein Selfie von sich hergestellt, das ihn mit Hitlerbart, erhobener rechter Hand und mit der Mimik Adolf Hitlers zeigt.
Bilder an WhatsApp-Gruppe mit Bundesheer-Kollegen verschickt
Einige der Darstellungen hatte der Angeklagte als Grundwehrdiener an eine WhatsApp Gruppe verschickt, der 39 Bundesheer-Kollegen angehörten.
Vorgeworfen wurde dem Angeklagten auch der Tatbestand der Verhetzung und der Kinderpornografie: Die Kriminalpolizei hatte einschlägige Bilder auf seinen Smartphones gefunden.
„Sie haben doch sicher in der Schule etwas über den Nationalsozialismus gelernt?“, fragte Richterin Gabriele Nemeskeri den Angeklagten.
„Ja, aber nicht in dieser Weise, nicht konkret über das Gesetz, was verboten ist“, antwortete der Angeklagte.
„Aber Sie wussten, dass man Slogans wie Sieg Heil nicht verwenden darf, keine Bilder mit Hakenkreuzdarstellungen verschicken oder den Hitlergruß zeigen darf?“, hakte die Richterin nach.
„Das schon“, sagte der Angeklagte. Er bekannte sich zu allen Anklagepunkten schuldig.
Angeklagter: „Irgendwie ließ ich mich mitreißen“
Irgendwann, in der Hauptschule und der Berufsschule, habe es angefangen. „Irgendwie ließ ich mich mitreißen“, sagte der Angeklagte. Er zog einen Vergleich mit dem Rauchen: „Weil andere rauchen, probiere ich es auch...“
„Fanden Sie das lustig?“, fragte die Richterin.
„Ich weiß nicht, was ich mir gedacht habe“, sagte der Angeklagte. „Als sie mich bei der Polizeischule raushauten, begann ich darüber nachzudenken.“
„Sie sind Polizeischüler und verschicken solche Sachen!“, hielt Richterin Birgit Falb dem Angeklagten vor. „Was haben Sie sich da gedacht?“
„Würde meinem früheren Ich eine Watsche geben“
„Wir hatten das damals noch nicht durchgemacht“, rang der Angeklagte um Argumente. „Ich würde meinem früheren Ich gerne eine Watsche geben für den Blödsinn“, gab er sich reuig.
Dafür, dass sein Kollege den Platz in der Polizeischule verlor, fühle er sich „extrem schlecht“. Das Verfahren gegen den Kollegen wurde mittlerweile eingestellt. „Natürlich habe ich mich entschuldigt“, sagte der Angeklagte.
Er habe sich „die komplette berufliche Zukunft versaut“, viele Freunde verloren, leide sozial unter seinen Taten.
Rassistische Bilder verschickt: „Bin weltoffen“
Zu den Bildern mit rassistischen Inhalten sagte der Angeklagte, dass er eigentlich niemanden in seiner Würde verletzen wolle. „Ich bin weltoffen“, behauptete er. „Jeder Mensch hat dasselbe Recht auf Leben und Freiheit.“
Das Bild mit den kinderpornografischen Inhalten, das er selbst zugeschickt bekommen und an zwei Personen weitergeschickt habe, finde er selbst „extrem abstoßend“. „Dann löscht man es gleich!“, ermahnte ihn Richterin Gabriele Nemeskeri.
Er sei, gab der Angeklagte an, in der sozialistischen Jugend tätig. Die Verteidigerin legte einen Brief des Bürgermeisters der Heimatgemeinde des Angeklagten vor. Darin ist vom ehrenamtlichen Engagement des jungen Mannes die Rede, dieser sei unter anderem bei der Feuerwehr und im Verschönerungsverein tätig.
Der Angeklagte wurde von den Geschworenen schuldig gesprochen und zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.