Teure Weine auf Willhaben: Mittäter wieder vor Gericht
Winzer als Opfer
Weinraritäten im Wert von mehr als 200.000 Euro hatte ein 47-jähriger Deutscher aus einem Weingut im Bezirk Neusiedl am See gestohlen. Jetzt standen zwei mutmaßliche Mittäter neuerlich vor Gericht.
Die beiden Angeklagten (Mitte und rechts) am Weg in den Gerichtssaal.
© BVZ/Kirchmeir
Der vorbestrafte Weindieb selbst war im März 2024 zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Bereits im Oktober 2023 hatten sich auch die Ex-Lebensgefährtin des 47-Jährigen und ein Freund vor Gericht verantworten müssen. Wegen Hehlerei waren beide damals verurteilt worden.
Einer Berufung dieser Angeklagten war vom Obersten Gerichtshof stattgegeben worden, weshalb der Prozess gegen die am Weindiebstahl mutmaßlich Beteiligten neuerlich durchgeführt werden musste.
So traten die Ex-Lebensgefährtin und ein Freund des Weindiebs am 24. Oktober 2024 vor ein Schöffengericht. Beide Angeklagten bekannten sich wie schon beim ersten Rechtsgang nicht schuldig.
Vorgeworfen wurde ihnen, für den Weindieb Accounts auf der Verkaufsplattform „Willhaben“ eröffnet, Bankkonten zur Verfügung gestellt und gestohlenen Schmuck verpfändet zu haben.
Über die „Willhaben“-Accounts bot der Weindieb gestohlene Weine zum Verkauf an. „Er sagte, er hat keine Adresse in Österreich und kann kein Konto eröffnen“, berichtete der Angeklagte. „Ich dachte nicht, dass er mit dem Konto etwas Böses macht“, fügte er hinzu. Dass auf seinem Bankkonto insgesamt 25.000 Euro eingingen, habe er nicht mitbekommen.
Gestohlenen Schmuck im Pfandhaus versetzt
Er habe seinem Freund auch seinen Willhaben-Account zur Verfügung gestellt, gab der Angeklagte zu. Schmuck, den der 47-Jährige einer betagten Frau im Bezirk Neusiedl gestohlen hatte, hatte der Angeklagte im Dorotheum in Wien versetzt. 1.100 Euro bekam er dafür, das Geld habe er seinem Freund gegeben, gab der Angeklagte zu.
Auch die Angeklagte hatte den Weindieb unterstützt, indem sie für ihn einen Willhaben-Account eröffnete. An dem Tag, als der Weindieb verhaftet wurde, löschte sie den Verlauf auf diesem Konto. Außerdem holte sie Schmuck und Münzen im Wert von 3.500 Euro aus dem Hotelzimmer des Weindiebs ab.
Als Zeuge wurde der Weindieb befragt, der für die Einvernahme aus der Justizanstalt in den Verhandlungssaal gebracht wurde. Er gab an, dass sein Freund nichts von seinen Machenschaften mitbekommen habe. Hinsichtlich der Angeklagten machte der Weindieb von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch, das ihm wegen des gemeinsamen Kindes zusteht.
Während der Angeklagte vom Vorwurf der Hehlerei freigesprochen wurde, erhielt die Ex-Freundin des Weindiebs eine Geldstrafe von 600 Euro, weil sie Diebsgut mitgenommen und den Verlauf am Willhaben-Account gelöscht hatte.
Es lasse sich, so die Richterin, nicht nachweisen, dass der Angeklagte dem Weindieb seinen Willhaben-Account vorsätzlich zum Verwerten von Diebsgut zur Verfügung gestellt hatte. Das Verpfänden des gestohlenen Schmucks sei zudem bereits verjährt.
Die Angeklagte, im ersten Rechtsgang zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, gab zum neuen Urteil keine Erklärung ab. Der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel. Der Freispruch hinsichtlich des Angeklagten, der im ersten Rechtsgang eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten erhalten hatte, ist rechtskräftig.