Ob Parfüm, Werkzeug oder Geld: Dieb war jede Beute recht
Wolfsthal, Neusiedl/See
Wenn der Lebenslauf eines 28-Jährigen bereits vier Jahre im Gefängnis aufweist, denkt man schnell an eine gewerbsmäßig kriminelle Karriere. Jedenfalls hat es juristisch zur Folge, dass sich das Strafmaß gravierend erhöht. Wie nun bei einem geständigen Slowaken am Landesgericht Korneuburg, der unter anderem in Wolfsthal „zu Werke“ gegangen war.
Auf dem Grundstück eines im Bau befindlichen Einfamilienhauses in Wolfsthal wurde 2023 ein Container mit Bauwerkzeug aufgebrochen (Symbolbild). Der Täter wurde jetzt am Landesgericht Korneuburg verurteilt.
© LPD NÖ
Man kann nicht sagen, dass sich ein 28-jähriger Slowake auf ein spezielles Diebesgut kapriziert hätte. Mal war es Werkzeug, mal waren es Parfüms, und zur Not tat es auch schnödes Geld. Mit diesen drei Vorwürfen sah sich der aus der Haft vorgeführte Mann am Landesgericht Korneuburg konfrontiert. Bevor Richter Martin Bodner näher auf die Taten einging, überprüfte er die Personalien des Angeklagten.
Wieder einmal klaffte die Schere zwischen persönlicher Wahrnehmung und der Realität bei der Frage nach etwaigen Vorstrafen gehörig auseinander. Ging der Slowake von deren zwei aus, hatte der Richter diesbezüglich andere Informationen. Tatsächlich waren es fünf Verurteilungen, vier davon einschlägig. Auch in Korneuburg war er schon einmal zu Gast, wo er im November 2021 wegen gewerbsmäßigen Diebstahls rechtskräftig verurteilt wurde.
Eine Tat vor der letzten Haft, die anderen zwei danach
Zuletzt wurde er in seiner Heimat im März letzten Jahres verurteilt, wobei ihm in der Slowakei ebenfalls Diebstahl vorgeworfen wurde. Am 11. Oktober letzten Jahres war der 28-Jährige dann mal wieder raus aus der Haft. Das ergab für Bodner zeitlich beziehungsweise juristisch folgendes Bild: Eine Tat wurde vor der bis dato letzten Haft begangen, die anderen zwei danach. Bereits 2023 machte sich der 28-Jährige in Wolfsthal bei der Baustelle eines Einfamilienhauses an einem Container zu schaffen.
Diesen brach er auf und entwendete daraus Werkzeug. Entsprechende DNA-Spuren konnten dem 28-Jährigen eindeutig zugeordnet werden. Bei den zwei Taten, die er heuer verübt haben soll, agierte er dann nicht allein. Bei seinem Beutezug im März in einer Drogerie, bei dem Parfüms im Zentrum des Interesses standen, war der Angeklagte mit einem Komplizen unterwegs, wie er im Prozess anhand von Fotos aus Überwachungskameras bestätigte.
Schlechte Nachricht vom Richter
Offenbar wollten sich die Herren geruchstechnisch verändern, denn auf die Frage des Richters, was sie mit den Duftbehältern gemacht hätten, antwortete der 28-Jährige wie selbstverständlich: „Behalten.“ Im April dieses Jahres war er dann in Neusiedl am See in einem Reformhaus aktiv, wieder in Begleitung. Sein Kumpan lenkte die Verkäuferin ab, während er die Kassa ausräumte. Die Beute hätte man sich geteilt, mutmaßte der Richter; „ja, halbiert“, bestätigte der Beschuldigte.
Der 28-Jährige verhielt sich im Verfahren, wie sein Verteidiger Heribert Donnerbauer es ankündigte, vollumfänglich geständig. Ansonsten hatte der Slowake aber wenig auf der Habenseite. Mittlerweile hat er fast vier Jahre seines verhältnismäßig jungen Lebens in Haft verbracht. Und da er offenbar nicht von seiner kriminellen Karriere lassen kann oder will, hatte Richter Bodner eine „schlechte Nachricht“ für den Angeklagten.
Als Wiederholungstäter mit höherem Strafmaß bedroht
Diese verbirgt sich im Strafgesetzbuch hinter Paragraf 39, der recht eindeutig mit „Strafschärfung“ betitelt ist. Dieser Passus bedeutet, dass es „bei wiederholten Taten mit gleicher schädlicher Neigung zu einer Erhöhung des Höchstmaßes der Strafe um die Hälfte“ kommt. Somit sah sich der 28-Jährige einer maximalen Haftstrafe von viereinhalb Jahren gegenüber. „Was Sie rettet, ist ihr umfassendes Geständnis“, führte der Richter als einzigen, aber gewichtigen Milderungspunkt an.
Das ergab in der juristischen Bewertung ein Urteil von 20 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe, wobei ihm die Vorhaft seit seiner Festnahme am 6. September in der Slowakei angerechnet wird. „Ich empfehle, das Urteil anzunehmen“, so Verteidiger Donnerbauer, gefolgt von einem Rechtsmittelverzicht, also der Annahme des Urteils.