Nächtliche Schlägerei in Hotel: Paar vor Gericht

Zimmer gesucht

Auf der Suche nach ihrem Schlafplatz öffneten zwei Hochzeitsgäste spätnachts in einem Hotel im Bezirk Neusiedl Zimmertüren. Die Folge war eine Schlägerei. Und ein Gerichtsprozess.

Die Angeklagten, beide Akademiker, sollen nachts im Hotel für Aufruhr gesorgt haben.

Die Angeklagten, beide Akademiker, sollen nachts im Hotel für Aufruhr gesorgt haben.

© BVZ/Kirchmeir

Dieser begann am Mittwoch, 18. Februar 2026, am Landesgericht Eisenstadt. Auf der Anklagebank nahmen ein 34-jähriger Mann und seine 36-jährige Freundin Platz, beide führen sowohl einen Bachelor- als auch einen Mastertitel.

Am 9. Juni 2024 war das Paar bei einer Hochzeit eingeladen gewesen. Um zirka drei Uhr morgens sollen sich die beiden auf die Suche nach ihrem Hotelzimmer gemacht haben. Zimmertüren wurden geöffnet, um zu prüfen, ob eines der Zimmer frei sei.

Die Suche mündete in eine Schlägerei. Dabei sollen laut Staatsanwaltschaft zwei Hotelgäste verletzt worden sein. Die aus dem Schlaf Gerissenen sollen mit dem Umbringen bedroht worden sein. Außerdem soll der 34-Jährige eine Zimmertüre eingetreten haben.

Das zumindest gab der Angeklagte zu. Die Drohungen - „I will kill you“ - seien seinem Mandanten „in der emotionalen Situation herausgerutscht“, gab der Verteidiger bekannt. Eine Körperverletzung habe der Angeklagte „schlichtweg nicht begangen“.

„Warum sollte er völlig grundlos einen Mann im Schlaf überfallen und niederprügeln?“, fragte sich der Verteidiger.

Seine Mandantin sei „physisch gar nicht in der Lage, drei ausgewachsene Männer stämmiger Figur zu attackieren und zu verletzen“, brachte sein Kollege für die Angeklagte vor. Diese bekannte sich zu keinem Anklagepunkt schuldig.

Weil das Paar spät bei der Hochzeit eingetroffen sei, habe es das Zimmer nicht vorher beziehen können, so der Verteidiger der Frau. Nach der Hochzeit habe das Paar sein Zimmer gesucht. „Man schaut, ob es irgendwo ein offenes Zimmer gibt, das leer ist“, schilderte der Verteidiger die Vorgangsweise.

Die Frau habe gerade eine Freundin telefonisch um Hilfe bitten wollen, als sich im Gang die Schlägerei zwischen einem „Unbekannten“ und ihrem Lebensgefährten ereignet habe. „Anstatt dass der Angreifer, der Unbekannte in Unterhose, aufhört, stößt er meine Mandantin gegen die Wand und schlägt auf sie ein“, so der Verteidiger.

Die 36-Jährige sei Opfer, nicht Täterin.

„Ich war auf der Suche nach unserem Zimmer und öffnete einige Türen“, bestätigte die Angeklagte. „Unser Wunsch war, unser Zimmer zu finden und den Tag ausklingen zu lassen“, sagte ihr Lebensgefährte. „Ich habe mit Füßen und Fäusten gegen Türen getreten“, gab er zu. Drohungen wie „I will kill you“ oder „I send Hells Angels“ könnten ihm herausgerutscht sein.

Er sei alkoholisiert, aber „stets orientiert“ gewesen. „Drogenkonsum steht im Raum“, sagte die Richterin. „Das möchte ich aufs Schärfste zurückweisen“, antwortete der Angeklagte.

Aus Zeitgründen unterbrach danach die Richterin die Einvernahme der Angeklagten und führte mit den mutmaßlichen Opfern, einem Brüderpaar aus der Schweiz, eine Einvernahme per Videokonferenz durch.

„Die Tür ging auf, ich wurde angegriffen“, sagte einer der Zeugen, ein 40-jähriger Schweizer. Den Angeklagten bezeichnete er als „Angreifer“. „Sagte er, warum er da ist?“, fragte die Richterin. „Weil ich in seinem Zimmer sei“, antwortete der Schweizer. Er habe sich gewehrt.

Die Auseinandersetzung sei dann im Gang weitergegangen. Sein Bruder sei dazugekommen, später auch sein Cousin, so der Zeuge. Auch andere Hotelgäste hätten versucht, den Konflikt zu schlichten.

Er habe, so der Schweizer, Schnittverletzungen, Prellungen und eine blutende Wunde im Augenbrauenbereich erlitten. „Wir seien sowieso schon tot“, habe man ihm gedroht. Deshalb habe er am nächsten Morgen den ersten Flug zurück genommen.

Diverse Gegenstände seien geflogen, der Gang sei „demoliert“ gewesen, so der Schweizer. Der „Angreifer“ sei „enorm in Rage“ gewesen, die Angeklagte sei diesem zur Hilfe gekommen. Es sei eine „absolute Lüge“, dass er die 36-Jährige gegen die Wand gestoßen und geschlagen habe, so der Schweizer.

Er habe sich dann in sein Zimmer zurückgezogen und die Türe mit einem Schrank verstellt, „weil der Angreifer mehrere Minuten lang probierte, die Türe einzuschlagen und einzudrücken“.

„Jemand schlug gegen unsere Tür“, erinnerte sich sein 46-jähriger Bruder, der damals mit seinem Cousin in einem der Hotelzimmer geschlafen hatte. Er habe seinen Bruder um Hilfe schreien gehört. Am Gang habe er seinen Bruder gesehen, bereits mit Kopfverletzungen. Er habe den Angeklagten gefragt, ob dieser an seine Tür „geballert“ habe. „Er sagte: Halt' die Fresse“, so der Schweizer.

Um den Mann zu beruhigen, habe er den 34-Jährigen in den Schwitzkasten genommen, so der 46-Jährige. „Als ich ihn losließ, fing er wieder an zu schlagen.“

Der Prozess konnte am 18. Februar nicht beendet werden. Die Richterin stellte in den Raum, dass möglicherweise ein Sachverständigengutachten zu den jeweiligen Verletzungen erforderlich sein könnte. Einer der Verteidiger beantragte, dass die Schweizer Zeugen persönlich vor Gericht befragt werden sollen. Das Verfahren wurde vertagt.