„Pickerl“: Mehr Sicherheit durch Änderungen ab Februar. §57a-Gutachten mit neuem Layout, QR-Code und neuer Prüfposition eCall-System.

Von Thomas Vogelleitner. Erstellt am 31. Jänner 2023 (10:00)
Auto Auto fahren
Symbolbild
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Ab 2. Februar 2023 gibt es Änderungen beim „Pickerl“: Das §57a-Gutachten wird auf ein neues einheitliches Layout gebracht und erhält zusätzlich einen QR-Code, der auf das Gutachten gedruckt wird. Durch Einlesen des QR-Codes kann jede Person kostenlos eine elektronische Version des Gutachtens abrufen.

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Foto: ÖAMTC

„Der QR-Code am §57a-Gutachten bringt insbesondere Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf. So kann die Echtheit des Gutachtens ganz leicht überprüft werden“, erklärt ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc. Gleichzeitig wird eine neue Prüfposition eingeführt: Das seit 2018 in allen Fahrzeugen vorgeschriebene eCall-System muss im Rahmen der §57a-Begutachtung überprüft werden. eCall ist ein in der EU eingeführtes bordeigenes Notrufsystem. Durch die automatische „Notrufsäule“ im Auto soll die Zeitspanne zwischen Unfall und Eintreffen der Rettungskräfte deutlich verkürzt werden.

Weitere Änderungen beim „Pickerl“ stehen dann im Frühjahr an: Ab 20. Mai 2023 muss im Zuge der §57a-Begutachtung eine Erfassung der Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021 vorgenommen werden. Diese Daten werden inklusive Fahrzeug-Identifizierungsnummer an eine zentrale Datenbank des BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Erstes Ziel: Feststellung, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden …