In burgenländischen Spitälern bleibt FFP2-Maskenpflicht

Für Besucher, die keine FFP2-Maske bei sich haben, werden solche beim Krankenhauseingang bereitgestellt. Laut der am 1. Juli in Kraft getretenen Novelle zur 2. Covid-19-Öffnungsverordnung besteht in fast allen Bereichen nur mehr eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die burgenländischen Krankenhäuser agieren auf Anraten interner und externer Experten aber weiterhin vorsichtig, da sie als hochsensibler Bereich einzustufen sind. Zusätzlich zur Maskenpflicht gilt die "3G-Regel - geimpft, genesen oder getestet". Außerdem sind die Zahl der Besucher, die Besuchszeiten und die Besuchsdauer limitiert.