Bedingte Haftstrafen wegen Wiederbetätigung für Ehepaar. Wiederbetätigung Ehepaar verurteilt. Polizei fand Legofiguren im Nazi-Outfit und Kaffeehäferl mit Hitler-Bild und Hakenkreuz.

Die Eheleute im Alter von 49 und 48 Jahren haben ein einschlägiges Vorleben: Im Jänner 2017 waren sie in Wien wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilt worden, unter anderem, weil sie in ihrem Partykeller eine Hakenkreuzfahne zur Schau gestellt hatten.
In ihrer Wohnung im Bezirk Oberpullendorf fand die Polizei 2019 bei einer zweiten Hausdurchsuchung neuerlich einschlägiges Material.
In einer Glasvitrine befanden sich zwei Kaffeetassen – die eine mit einem Bild von Adolf Hitler, die andere mit einem Hakenkreuz dekoriert. Daneben standen Legofiguren im Outfit der deutschen Wehrmacht, die zusätzlich das SS-Zeichen und den Reichsadler trugen.
„Wäre es nach Ihrer Verurteilung nicht sinnvoll gewesen, jegliche Handlung zu vermeiden, um nicht in ein rechtsextremes Eck gestellt zu werden?“, fragte Gerichtspräsident Karl Mitterhöfer den Angeklagten.
Hitler-Häferl nicht weggeräumt
„Es ist ja nicht verboten, rechts zu sein“, erwiderte dieser. „Aber rechtsextrem sehr wohl“, ermahnte ihn der Richter, der dem Angeklagten vorwarf, er habe das „Adolf Hitler Häferl“ nicht weggeräumt.
„Man könnte sagen, weil Sie nach wie vor ein Anhänger von Adolf Hitler sind“, hielt der Gerichtspräsident dem Mann vor, der sich selbst als „patriotisch rechts“ bezeichnete, dazu bekannte, „Skinhead“ zu sein, und zugab, in Deutschland ein von der NPD angemeldetes Konzert besucht zu haben, bei dem die Anwesenden „Sieg Heil“ riefen und T-Shirts mit Hakenkreuzen trugen.
„Sie bewegen sich im Dunstkreis von Personen, die vom Staatsschutz überwacht werden“, stellte der Gerichtspräsident fest.
Ehepaar bekannte sich nicht schuldig
Zum Vorwurf der Staatsanwaltschaft, sie hätten sich im nationalsozialistischen Sinn wiederbetätigt, bekannten sich die Eheleute nicht schuldig.
Auf seiner Brust trägt der Angeklagte ein Runen-Tattoo. Auf seinem Handy fand die Polizei Bilder von Personen, die den Hitlergruß zeigen.
„Ich kenne Leute, die den Hitlergruß zeigen“, bestätigte der Angeklagte. „Und Sie fühlen sich dort wohl“, fügte die dem Richtersenat vorsitzende Richterin Karin Lückl hinzu. „Diese Gegenstände gehörten meinem Mann“, gab die Angeklagte bekannt. Bei einer Hakenkreuzfahne hätte sie sicher gesagt, „tun wir das weg“. Ihre eigene politische Einstellung sei „komplett liberal“.
Einstimmiger Schuldspruch
Die Geschworenen entschieden mit acht zu null Stimmen für einen Schuldspruch hinsichtlich des Vorwurfs der nationalsozialistischen Wiederbetätigung. Zwei Fakten in Bezug auf fragwürdige Postings auf Facebook wurden vom Schuldspruch ausgenommen.
Das Urteil lautete für den Erstangeklagten auf 18 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 2880 Euro Geldstrafe unbedingt, für seine Frau auf 15 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Die Angeklagten nahmen das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.