Osterfeuer 2020 im Burgenland nicht erlaubt

Erstellt am 03. April 2020 | 16:00
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Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf: „Ich kann versichern, wir unternehmen auch von Landesseite alles, um diese Corona-Krise einzudämmen.“
Foto: Land Burgenland
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Das Osterfeuer entzünden hat in vielen burgenländischen Gemeinden Tradition. Heuer entfällt dieses Brauchtum jedoch, denn Osterfeuer sind 2020 aufgrund des Coronavirus verboten.

Da Brauchtumsfeuer - wie Osterfeuer - allgemein zugänglich und öffentlich abzuhalten sind, dürfen aufgrund der gesetzten Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise, darunter das Versammlungsverbot sowie das Verbot des Aufhaltens an öffentlichen Orten, heuer keine Osterfeuer abgehalten werden. Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf appelliert an die Vernunft der BurgenländerInnen auch im eigenen Garten keine Osterfeuer zu entzünden: „Jedes Feuer bedeutet ein zusätzliches Brandrisiko und würde unsere Feuerwehrleute und Einsatzkräfte, die wir in diesen Tagen an anderen Stellen dringend benötigen, nur unnötig beanspruchen.“

Zudem weist Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf, welche außerdem für Umweltschutz zuständig ist darauf hin, dass Feuer auf privatem Grund keine Brauchtumsfeuer sind und nicht dafür benutzt werden sollen, um Grünschnitt zu verbrennen, denn Brauchtumsfeuer werden leider häufig dazu „missbraucht“, um frischen Grünschnitt zu verbrennen. „Die derzeitige Krise, aufgrund derer viele Grünschnittsammelstellen geschlossen sind und die für Gartenarbeit attraktive Witterung verschärfen dieses Thema heuer. Klar ist, dass Feuer auf privatem Grund keine Brauchtumsfeuer darstellen. Ich appelliere hier an die Bevölkerung geduldig zu bleiben und den Grünschnitt einstweilen im eigenen Garten zu lagern.“

Ob, wann und wie es erlaubt ist, ein Osterfeuer abzuhalten, regelt die burgenländische Verbrennungsverbotsausnahmeverordnung (VVAV). Diese orientiert sich wiederum am Bundesluftreinhaltegesetz, dessen oberstes Ziel es ist, für eine saubere und gesunde Luft zu sorgen. Damit solche Feuer nicht die hohe Luftqualität beeinträchtigen, gibt es eine Reihe von Vorgaben: Die richtige Auswahl und Beschaffenheit des Brennmaterials hat entscheidenden Einfluss auf die freigesetzte Schadstoffmenge. Brauchtumsfeuer sollen keine Entsorgungsmöglichkeit von brennbaren Abfällen sein. Es darf ausschließlich trockenes, biogenes, nicht beschichtetes und nicht lackiertes Material verbrannt werden. Eine weitere Vorgabe ist, dass Brauchtumsfeuer öffentlich zugänglich sein müssen. Dies ist aufgrund der gesetzten Maßnahmen, zur Bekämpfung der Corona-Krise, nicht gegeben. Bei Zuwiderhandeln können von der Bezirksverwaltungsbehörde Strafen bis zu EURO 3.630,- verhängt werden.