Weiterer Ortschef angeklagt. Im Burgenland muss sich ein weiterer Ortschef wegen mutmaßlicher Scheinanmeldung von ungarischen Schülern in seiner Gemeinde vor Gericht verantworten.
Die Anklage sei noch nicht rechtskräftig, so Mayer. Der Ortschef kann somit noch Einspruch einlegen. Er habe die Anklage noch nicht bekommen, so der Politiker. Der Bürgermeister hatte bereits in der Vergangenheit öffentlich eingeräumt, im Hinblick auf die Anmeldung ungarischer Schüler einen Fehler gemacht zu haben. Von ihm stammt auch die Anregung, dass über den Schulbesuch in der jeweils betroffenen Gemeinde von den Verantwortlichen - Schuldirektor sowie Lehrer, Eltern und Gemeindevertreter - individuell entschieden werden sollte.