Klage gegen Land auch in zweiter Instanz abgewiesen

Nun wurde auch die Berufung abgewiesen, bestätigte ein Sprecher des Oberlandesgerichtes Wien am Donnerstag auf APA-Anfrage einen Bericht des ORF Burgenland.
Die Entscheidung ist laut dem Gerichtssprecher noch nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht hat eine Revision an den Obersten Gerichtshof nicht für zulässig erklärt, es bleibt aber die Möglichkeit einer außerordentlichen Revision. Ob die beiden Sparerinnen diesen Weg tatsächlich gehen wollen, werde aber erst besprochen, sagte deren Anwalt Ernst Brandl (Brandl & Talos).
Die Frauen hatten bei der Commerzialbank jeweils mehr als die von der Einlagensicherung abgedeckten 100.000 Euro veranlagt und das Land deshalb auf Schadenersatz geklagt.
Der Anwalt des Landes, Johannes Zink, sieht dessen Ansicht durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts bestätigt. Darin werde nochmals festgehalten, dass "keinerlei Verfehlungen" des Landes vorliegen würden, betonte Zink im Gespräch mit der APA.