Esterhazy-Schadenersatzklage - Niessl: Land bekam Recht. Mit Genugtuung hat man am Freitag im Eisenstädter Landhaus die in erster Instanz erfolgte Abweisung der Schadenersatzklage der Esterhazy-Privatstiftung gegen das Land Burgenland registriert.

"Das Land hat als langjähriger Pächter für die Erhaltung des Schlosses weit mehr geleistet als nötig gewesen wäre. Das Schloss wurde auch in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben", so Niessl.
Kulturlandesrat Helmut Bieler (SPÖ) stellte fest, die Klage von Esterhazy sei eine "mutwillige Aktion ohne reale und rechtliche Grundlage" gewesen: "Hätten das Land beziehungsweise die öffentliche Hand das Schloss Esterhazy und speziell den Haydnsaal nicht mit großem finanziellem Aufwand 'gerettet', gäbe es beide in der heutigen Qualität nicht mehr." Der von Esterhazy angekündigten Berufung sehe man von Landesseite "mit großer Gelassenheit entgegen", erklärten Niessl und Bieler.