Jugendförderungsgesetz Burgenland: Vorsitz nun bei Jugendanwalt

Das neue Jugendförderungsgesetz bringe Verbesserungen, Erleichterungen sowie mehr Geld und sei auf nachhaltige Projekte ausgerichtet, so Winkler. Die Aufnahme von Jugendorganisationen in das Jugendforum werde vereinfacht und rascher möglich.
Zunächst war geplant, dass das Land über das Jugendreferat den Vorsitz innehat. Diese Funktion werde künftig aber der Kinder- und Jugendanwalt übernehmen. Dies war einer der Kritikpunkte von Jugendorganisationen, die dadurch ihre Selbstbestimmung gefährdet sahen. Das Landesjugendreferat hingegen behalte seinen Servicecharakter und diene weiterhin als Ansprech- und Infostelle für Jugendorganisationen, gewählte Jugendgemeinderätinnen und -gemeinderäte und bestellte Gemeindejugendreferentinnen und -referenten, so Winkler.
Die BVZ berichtete: